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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung

Details
32 Sicherheit und Ordnung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Heinrich Gockel 05921961217 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Stefan Konjer 05921961239 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung oder Behinderung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn Zwang nicht zu vermeiden ist, wird dies so schonend und so sicher wie möglich gestaltet. Betroffene sollen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.

Gleiches gilt für die oft mit einer Zwangseinweisung einhergehende Zwangsbehandlung mit Medikamenten. Da diese besonders stark erschüttern und manchmal auch traumatisieren kann, wird sie nur eingesetzt, soweit und solange sie zwingend notwendig ist und keine Möglichkeit besteht, Selbst- oder Fremdgefährdung anders zu beheben.


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