Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung
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Silvia Bremmer | 05921961131 | ![]() |
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Andrea Poschmann-Matos | 05921961131 | ![]() |
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Steffan Wegbünder | 05921961139 | ![]() |
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Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genehmigen, z. B. von den Halt- und Parkverboten, von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen, von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten oder von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind.
Der Antrag kann formlos eingereicht werden und sollte eine Begründung enthalten, für welchen Bereich und aus welchen Gründen eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird.
Hinweis zum Datenschutz:
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise:
Die Stadt Nordhorn und die Samtgemeinde Schüttorf (für Gemeindestraßen) sind die jeweils für ihren Bereich zuständige Straßenverkehrsbehörde.