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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung

Details
36 Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Silvia Bremmer 05921961131 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Andrea Poschmann-Matos 05921961131 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Steffan Wegbünder 05921961139 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genehmigen, z. B. von den Halt- und Parkverboten, von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen, von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten oder von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind.

 

Der Antrag kann formlos eingereicht werden und sollte eine Begründung enthalten, für welchen Bereich und aus welchen Gründen eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Datenschutz bei der Bearbeitung von Kfz-Zulassungen sowie der Erteilung von Genehmigungen im Kraftfahrzeugverkehr (DS-GVO Art. 13) (130 KB)

 

 

 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage?
  • § 46 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bemerkungen

Spezielle Hinweise:

Die Stadt Nordhorn und die Samtgemeinde Schüttorf (für Gemeindestraßen) sind die jeweils für ihren Bereich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

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