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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Entwicklungsdiagnostik - Erstellung von Gutachten

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53 Gesundheitsamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Elke Nyenhuis 05921961863 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Jutta Heller 05921961863 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Dr. Katrin Lensker 05921961864 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wir erstellen Gutachten zur Entwicklung von Kindern im Vorschulalter. Bei entwicklungsverzögerten und behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern werden im Fachgremium (Früherkennungsteam) umfangreiche Behandlungs- und Förderungsempfehlungen erarbeitet. Das Früherkennungsteam setzt sich zusammen aus:

  • Ärzten und Ärztinnen des Kinder - und Jugendärztlichen Dienstes (Koordination)
  • Oberärzten und Oberärztinnen der Kinderklinik, Euregio-Klinik Albert-Schweitzer-Straße GmbH
  • Leiterin (Kindheitspädagogin) des Heilpädagogischen Kindergartens der Lebenshilfe
  • Leiterin der Frühförderstelle der Lebenshilfe (Diplom-Sozialpädagogin)
  • Diplom-Psychologe der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises Grafschaft Bentheim
  • Sachbearbeiter aus dem Fachbereich Soziales und Gesundheit des Landkreises Grafschaft Bentheim

Die Arbeitsweise des Früherkennungsteams sieht folgende Schritte vor:

  • Auffällige Kinder (bis zu 6 Jahren) werden dem Früherkennungsteam gemeldet (von Kinderärzten, Kindergärten, Eltern)
  • Falls Schweigepflichtsentbindung der Eltern vorliegt: Besprechung des Kindes im Früherkennungsteam, das einmal wöchentlich tagt
  • Durchführung diagnostischer Maßnahmen außerhalb der Früherkennungsteam-Sitzungen
  • Gegebenenfalls Hinzuziehung weiterer Fachleute (z. B. Krankengymnasten, Logopäden, Psychologen)
  • Besprechung der Befunde im Früherkennungsteam und Erarbeitung einer Behandlungs-/Förderungsempfehlung
  • Besprechung der Behandlungs-/Förderungsempfehlung mit den Eltern durch die Koordinatorin oder ein anderes Mitglied des Kernteams
  • Prüfung der Notwendigkeit von Eingliederungsmaßnahmen, Kostenübernahme nach §§ 53, 54 SGB XII kann aufgrund der Anwesenheit eines Vertreters der Abteilung 4.1,Soziale Sicherung, sowie einer Ärztin des Gesundheitsamtes direkt im Team geklärt werden (Minimierung des Verwaltungsaufwandes)
  • Durchführung der Behandlung/Förderung bei den entsprechenden Fachleuten (Frühförderstelle, Beratungsstelle, Heilpädagogischer Kindergarten, niedergelassene Therapeuten, ...)
  • Verlaufsbeobachtung durch das Früherkennungsteam

Wertvolle Informationen zur gesundheitlichen Entwicklung Ihrer Kinder finden Sie auf der Internetseite www.kindergesundheit-info.de


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