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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Psychiatrische Krisen - Beratung und Unterstützung

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53 Gesundheitsamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Johannes Alsmeier 05921961873 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Gaby Scheuermann 05921961872 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Melanie Schulte-Appel 05921961876 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Hanno Büscher 05921961874 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Dr. Gabriele Leferink 05921961871 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Psychiatrische Krisen:
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist während seiner Dienstzeiten Ansprechpartner in seelischen Krisensituationen. Durch die Mitarbeiter erfolgt in der Regel ein Hausbesuch zur Klärung der Situation und Unterstützung der Betroffenen und Angehörigen.

Ist die Situation anders nicht zu beruhigen, wird ggf. eine stationäre Behandlung des Patienten unter Umständen auf dem Wege einer unfreiwilligen Unterbringung in der Psychiatrischen Abteilung der Euregio-Klinik eingeleitet. Hierfür besteht eine Aufnahmeverpflichtung seitens der Psychiatrischen Abteilung der Euregio-Klinik.

Außerhalb der Dienstzeiten:

  • Ein aufsuchender Krisendienst besteht im Landkreis nicht. Ansprechpartner können Haus- und Notarzt sein.
  • Über die psychiatrische Institutsambulanz der Euregio-Klinik ist immer ein Arzt erreichbar.
  • Es erfolgt kein Hausbesuch, aber es besteht die Möglichkeit zum telefonischen oder persönlichen Gespräch.
  • Für viele Menschen ist schon ein Telefongespräch mit der Telefonseelsorge entlastend.

Zwangsmaßnahmen:
Wenn eine Krankenhausbehandlung gegen den Willen des Betroffenen erfolgen muss, kann eine Unterbringung nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen (NPsychKG) erfolgen. Danach darf eine Unterbringung im abgeschlossenen Teil einer psychiatrischen Klinik ohne die Zustimmung des Betroffenen nur erfolgen, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen und keine anderen Hilfen mehr greifen können:

  • Eine psychische Erkrankung liegt vor oder deutliche Hinweise auf eine solche Erkrankung.
  • Es muss eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung bestehen, die nicht auf eine andere Weise abgewendet werden kann.

Eine solche Unterbringung wird durch das Ordnungsamt des Landkreises organisiert. Über die Einsatzleitstelle (Notruf 112 oder 05921/5111) ist ein Mitarbeiter rund um die Uhr erreichbar. Dieser benötigt ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung und die sich daraus ergebende Gefährdung. Dieses ärztliche Zeugnis kann durch den herbeigerufenen Hausarzt, den Notarzt oder den Amtsarzt ausgestellt werden. Über die geschlossene Unterbringung und deren Dauer entscheidet auf Antrag des Ordnungsamtes ein Richter des Amtsgerichtes nach Anhörung des Betroffenen. Das Ordnungsamt kann außerhalb der Dienstzeiten des Amtsgerichtes eine vorläufige Unterbringung bis zum Ablauf des folgenden Tages (24 Std.) anordnen. Unterbringungen nach dem NPsychKG erfolgen im hiesigen Landkreis immer in die Psychiatrische Abteilung der Euregio-Klinik. Der Transport des Betroffenen in die Klinik wird durch das Ordnungsamt organisiert und durch Rettungssanitäter (=Vollzugsbeamte) des DRK-Rettungsdienstes, evtl. unter Zuhilfenahme der Polizei vollzogen.

Sozialpsychiatrischer Dienst


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