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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Details
58 Kommunale Arbeitsmarktintegration
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Laura Busmann 05921961384 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Werden Sie von der Frage gequält: "Was mache ich mit meinen Schulden?"

In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern.

Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen.

Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.



Datenschutzverordnung Information Datenerhebung Schuldnerberatung (32 KB)

 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise:

Empfehlenswert ist, wenn Sie Nachfolgendes beachten:

 

Erstellen einer möglichst vollständigen Schuldenliste und eines Haushaltsplans(Formulare werden auf Anfrage übersandt)
eventuelle Pfändungsbeschlüsse
Lohnbescheinigungen Mahnungen sonstige Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen

 

So können Sie der/dem SchuldnerberaterIn die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation erleichtern. Nehmen Sie diese Unterlagen bitte zum ersten Termin bei der Schuldnerberatung mit. Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schuldensituation ist der Gang zur Schuldnerberatungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen alles Fehlende besprochen und aufgearbeitet.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese Anspruch auf Beratungshilfe haben (wird von den Insolvenzberatungsstellen ermittelt).

Demgegenüber erheben kommerzielle Schuldenregulierer ebenfalls Gebühren; die jedoch nicht vom Land Niedersachsen übernommen werden können. Diese Gebühren, die gelegentlich auch unangemessen der Höhe nach sein können, sind von der Rat suchenden Person selbst zu tragen, unabhängig davon, ob die überschuldete Person Anspruch auf Beratungshilfe hat oder nicht. Für den Fall, dass Sie einen kommerziellen Schuldenregulierer wählen, sollten Sie sich im Vorfeld hinsichtlich der Höhe aller anfallenden Kosten und der Möglichkeit der Kostenübernahme informieren. Das kann Geld und viel Ärger sparen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage?
  • Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (Nds.AGInsO)
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