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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Rentenberatung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet wöchentlich in mehreren Städten und Gemeinden der Grafschaft Beratungstermine an, die Auskunftsuchende in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung, für die Stellung von Rentenanträgen und für Anfragen auf Kontenklärung nutzen können.

 

Beratungstermine der Deutschen Rentenversicherung werden angeboten:

 

In der
Stadtverwaltung
Bahnhofstr. 24, 48529 Nordhorn
Tel.: 05921 8780
Vorher bitte Termin unter 0541 350770 vereinbaren!

 

Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag von 8.30 - 12.30 und 13.30 - 15.30 Uhr

 

Deutsche Rentenversicherung
Konrad-Adenauer-Ring 13
49808 Lingen

 

Tel.: 0591 912640
Fax: 0591 9126455
E-Mail: beratung.in.lingen@drv-bsh.de

 

Öffnungszeiten:
Montag von 8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag von 8.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 13.00 Uhr

 

Zu einen Beratungsgespräch werden folgende Unterlagen benötigt:
 

  • aktueller Versicherungsverlauf
  • eventuell vorhandene Rentenauskünfte
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch

 

Die für die Beantragung von Rentenzahlungen erforderlichen Antragsformulare können auf folgender Internetseite der Deutschen Rentenversicherung eingesehen und ausgedruckt werden:

 

Deutsche Rentenversicherung

 

Beispielhaft seien hier die Versichertenrenten (Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten) sowie die Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten, Erziehungsrenten etc.) genannt.

 

Kontenklärung
Bevor jedoch durch den Rentenversicherungsträger Entscheidungen über Rentenanträge getroffen werden können, ist Grundvoraussetzung, dass das Versicherungskonto des Versicherten abschließend geklärt ist. Leider weisen Konten der Rentenversicherten häufig Lücken auf. Im Rahmen des sogenannten Antrages auf Kontenklärung können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die Anrechnung rentenrechtlicher Zeiten (z.B. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Schul- und Ausbildungszeiten etc.) beantragen, um vorhandene Lücken zu schließen. Nach erfolgter Kontenklärung wird dem Versicherten ein aktueller Versicherungsverlauf, der die im Konto gespeicherten Zeiten auflistet, übersandt.

 

Ein geklärtes Konto hat den Vorteil, dass ein späterer Rentenantrag in kürzerer Zeit bearbeitet werden kann.

 

Renteninformation
Seit 2005 erhalten alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr mit mindestens fünf Versicherungsjahren jährlich eine Renteninformation. Sie enthält unter anderem eine Hochrechnung über die zu erwartende spätere Altersrente, Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente (für den Fall einer vorzeitigen vollen Erwerbsminderung) und eine Übersicht über die Beiträge, die bisher vom Versicherten und Arbeitgeber gezahlt wurden. Die Renteninformation soll dazu beitragen, dass die Versicherten besser als früher ihre zusätzliche Altersvorsorge planen können.

 


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