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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Bebauungsplan

Details
63 Bauwesen
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hans-Georg Laug 05921961525 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Gerold Grobbe 05921961524 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Katrin Groth 05921-961551 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Anette Lake 05921961526 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Charlotte Alting 05921961545 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise:

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich. Nähere Informationen über Bebauungspläne und deren Festsetzungen erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.

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