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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Abfallbehandlungsanlagen - Überwachung

Details
66 Wasser und Boden
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Heike Buscher 05921961548 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Gabriela Kemken 05921961538 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Der Landkreis ist als untere Abfallbehörde u. a. für die abfallrechtliche Überwachung von Abfallbehandlungsanlagen zuständig. Dies können z.B. Klärschlammdeponien, kleinere Biogasanlagen oder Gartenabfallsammelplätze sein.

Biogasanlagen
In Biogasanlagen werden pflanzliche Abfälle sowie organische Abfälle u. a. aus der Landwirtschaft zum Zwecke der Energieerzeugung verwertet.

Biogasanlage werden je nach Anlagengröße durch den Landkreis oder durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt genehmigt.

Gartenabfallsammelplätze
Gartenabfallsammelplätze dienen der geordneten Erfassung und Vorbehandlung von Grünabfällen aus Gärten und Grünanlagen.
Sie werden im Landkreis Grafschaft Bentheim vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) betrieben und bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Gartenabfallsammelplätze sind eingerichtet in Emlichheim, Neuenhaus, Nordhorn, Schüttorf, Uelsen und Wietmarschen.

Klärschlammdeponien
In Nordhorn-Frenswegen und in Schüttorf befinden sich Klärschlammdeponien, in denen der Schlamm aus den örtlichen Kläranlagen zwischengelagert und zur Verwertung oder zur Beseitigung weiterbehandelt (entwässert) wird.
Die Errichtung dieser Anlagen ist auf die (in der Vergangenheit) großen Abwassermengen der Textilindustrie zurückzuführen.
Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus komunalen und industrieellen Kläranlagen ist anzeigepflichtig und wird im Sinne der Klärschlammverordnung überwacht. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung der Anzeigen zur Klärschlammaufbringung in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer.

Klärschlämme, die als Sekundärdünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden, müssen regelmäßig auf ihre Schadstoffgehalte beprobt werden.

Informationen über die ordnungsgemäße Abfallverwertung erhalten Sie auch auf den Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes.


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