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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Indirekteinleiter - Genehmigung

Details
66 Wasser und Boden
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Karen Plischke 05921961532 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Abwassereinleiter, vor allem Industriebetriebe, die ihr Abwasser nicht direkt, sondern über öffentliche Kanalisationen und Kläranlagen in die Gewässer einleiten. Nach § 98 des Niedersächsischen Wassergesetzes in Verbindung mit § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Einleitung in eine öffentliche Abwasseranlage dann genehmigungspflichtig, wenn in der Abwasserverordnung Anforderungen an den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt wurde.


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