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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Altlastenverzeichnis

Details
66 Wasser und Boden
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Heike Buscher 05921961548 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist nach § 6 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) verpflichtet ein Verzeichnis der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zu führen. Inzwischen liegt ein solches flächendeckendes Verzeichnis vor, in dem 170 ehemalige Müllkippen und mehrere hundert altlastverdächtige Standorte erfasst sind.

 

Die Lage der im Landkreis Grafschaft Bentheim erfassten Altablagerungen können hier auf einer Karte des Landes Niedersachsen abgerufen werden.

 

Altablagerungen und Altstandorte können insbesondere den Wert und die Nutzbarkeit von Grundstücken beeinflussen. Beispielsweise kann es bei Baumaßnahmen zu erheblichen Mehrkosten für die Entsorgung von Aushubmaterial kommen. Doch Altablagerungen und Altstandorte müssen kein Hinderungsgrund für ein Vorhaben sein. Eine frühzeitige Berücksichtigung der "Altlastenproblematik" - schon in der ersten Planungsphase – ermöglicht in den meisten Fällen eine Realisierung des Bauvorhabens. Auch ist die Kenntnis über altlastverdächtige Flächen im Rahmen der Wirtschaftsförderung – Betriebsansiedlung auf Brachflächen – , in der Bauberatung und bei den verschiedensten Grundstücksaktivitäten (z.B. Kauf, Verkauf, Pacht, Erbbaurecht) von großer Bedeutung.

 

Flyer - Altlasten (0,68 MB)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.

Rechtsgrundlage?
  • Umweltinformationsgesetz (UIG)
  • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
  • Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
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