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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Wasserentnahme von Grundwasser - Erlaubnis

Details
66 Wasser und Boden
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Sebastian Streicher 05921961535 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Ralf Meyering 05921961536 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser gehört nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu den Benutzungen, die grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Für die Entnahme von geringen Mengen (bis zu 10 m³ pro Tag) für die Gartenbewässerung, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb o.ä. ist eine erlaubnisfreie Benutzung zugelassen. In den wasserechtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass die Gewässerbenutzung mit dem Wohl der Allgemeinheit vereinbar ist und jede vermeidbare Beeinträchtigung ihrer ökologischen Funktion unterbleibt.

Merkblatt Wasserentnahmen (23 KB)

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