66 Wasser und Boden
Anlagen in und an Gewässern - Genehmigung bei Änderungen
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Anlagen in und an oberirdischen Gewässern sind beispielsweise: Stege, Brücken oder auch unterirdische Leitungskreuzungen. Die Herstellung oder wesentliche Änderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern sowie auch Aufschüttungen oder Abgrabungen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Mit dieser Regelung des Niedersächsischen Wassergesetzes soll hauptsächlich der Wasserabfluss gesichert werden.