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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Anlagen in und an Gewässern - Genehmigung bei Änderungen

Details
66 Wasser und Boden
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Karen Plischke 05921961532 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Anlagen in und an oberirdischen Gewässern sind beispielsweise: Stege, Brücken oder auch unterirdische Leitungskreuzungen. Die Herstellung oder wesentliche Änderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern sowie auch Aufschüttungen oder Abgrabungen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Mit dieser Regelung des Niedersächsischen Wassergesetzes soll hauptsächlich der Wasserabfluss gesichert werden.


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