Führerschein - Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung
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Rita Butt | 05921-961143 | ![]() |
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Tamara Meyering | 05921-961143 | ![]() |
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Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Voraussetzungen:
Die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
- einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E
- 21 Jahre für die Klassen D1, D1E, C und CE
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
- 24 Jahre für die Klassen D und DE
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
Verfahrensablauf:
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Hinweis zum Datenschutz:
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Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Spezielle Hinweise:
Bei Ersterteilung und Erweiterung der Klassen A1, A, B, BE, AM, L, T:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass (ist bei Antragstellung vorzulegen)
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007) Es besteht für die Antragsteller die Möglichkeit die biometrischen Daten (Fotoaufnahme und Unterschrift) selber vor Ort in der Führerscheinstelle an einem Selbstbedienungsterminal zu erfassen. Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung zahlt der Antragsteller ein Nutzungsentgelt in Höhe von 6 €. In diesem Fall muss durch den Antragsteller kein biometrisches Lichtbild mehr mitgebracht werden. Hinweis: Ein Ausdruck des Fotos ist nicht möglich!
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) oder
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Gesundheitsfragebogen (freiwillig)
- ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Bei Erweiterung der Klassen C, CE, C1, C1E:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- ärtzliche Bescheinigung über die körperliche u. geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Bei Erweiterung der Klassen D, DE, D1, D1E:
- gültigen Personausweis, etc.
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche u. geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis der Belegart "07" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- ggf eine Kartenkartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Bei Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE,C1, C1E:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eigung (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. eine Karteikartenabschrift
Bei Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1, D1E:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche u. geistige Eignung
- Führungszeugnis der Belegart "07" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- ggf eine Kartenkartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichung "betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche u. geistige Eignung.
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.
Spezielle Hinweise:
Zu den Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes geben die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde gerne telefonisch Auskunft.