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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte - Ausstellung

Details
36 Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Silvia Bremmer 05921961131 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Personen mit außergewöhnlichen Gehbehinderung und Blinden können Parkerleichterungen(blauer Sonderparkausweis) gewährt werden, um z.B. auf Parkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol zu parken.

 

Voraussetzung ist die vom zuständigen Versorgungsamt bestätigte Einstufung mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BI" (Blind). Die Parkerleichterung ist nur an die Person, nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.

 

Zudem kann eine eingeschränkte Parkerleichterung (oranger Sonderparkausweis), die nicht zum Parken auf Parkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol berechtigt, für folgenden Personen-kreis ausgestellt werden:
 

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G (Gehbehinderte) und B (die Not-wendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen) und einem Grad der Behinderung von mind. 80 allein bezogen auf die unteren Gliedmaße
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behin-derung von mind. 70 allein bezogen auf die unteren Gliedmaße und gleichzeitig einem GdB von mind. 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis erkrankt sind, wenn hier-für ein GdB von mind. 60 vorliegt.
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von mind. 70 vorliegt.

 

Antrag Parkerleichterung (84 KB)

 

Die zuständigen Mitarbeiter sind zu folgenden Zeiten zu erreichen: Mo. - Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

 

Die Stadt Nordhorn und die Samtgemeinde Schüttorf sind die jeweils für ihren Bereich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Datenschutz bei der Bearbeitung von Kfz-Zulassungen sowie der Erteilung von Genehmigungen im Kraftfahrzeugverkehr (DS-GVO Art. 13) (130 KB)

 


Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • Antrag Parkerleichterung
  • Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes (eine Kopie der Vorder- und Rückseite reicht aus) - falls dieser noch nicht ausgestellt wurde, den Feststellungbescheid des Versorgungsamtes Osnabrück
  • 1 Lichtbild

 

Formulare
Parkerleichterung - Merkblatt EU Details
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