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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung

Details
36 Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Silvia Bremmer 05921961131 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 00.00 Uhr und 22.00 Uhr nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von bestimmten Frisch-Erzeugnissen. Für die Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wobei wirtschaftliche und logistische Gründe eine Dringlichkeit nicht begründen.

Antrag Ausnahmegenehmigung - Fahrverbot Sonn- und Feiertag (42 KB)

Für den Bereich der Stadt Nordhorn ist die Stadtverwaltung die zuständige Straßenverkehrsbehörde.


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