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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Kfz - Zulassung importierter Neufahrzeuge

Details
36 Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hildegard Backers 05921961134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Alide Hinderink 05921961141 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Elmar Hunsche 05921961138 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Ulrike Lohuis 05921961131 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Matthias Ölert 05921961137 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Tanja Weiden 05943809500 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Marion Wenneckers 05921961134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Saskia Birke 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Malwina Jablonska 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Heike Kätker 05921961162 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Andreas Reineke 05921-961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Pascal Hölscher 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Andrea Hemmen 05921961133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Verena Schüring 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Antje Bardenhorst 05921961161 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Fenni Alferink 05921961136 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Gitta Wiggers 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Sie haben einen Fahrzeug in einem anderen Land erworben und möchten das Fahrzeug hier in Deutschland anmelden.

 

Antrag Umsatzsteuerzwecke (16 KB)

 

Bei der COC-Bescheinigung ist es wichtig, dass die Schadstoffklasse (Schlüssel-Nr.) eintragen ist. Sollte diese nicht vorhanden sein, muss das Fahrzeug beim TÜV vorgeführt werden, damit dieser die Schadstoffklasse bestimmen kann.

 

Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Datenschutz bei der Bearbeitung von Kfz-Zulassungen sowie der Erteilung von Genehmigungen im Kraftfahrzeugverkehr (DS-GVO Art. 13) (130 KB)

 


Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung
  • Rechnung oder Kaufvertrag im Original
  • Versicherungsbestätigung (evB-Nr) des Haftpflichtversicherers
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber vorgelegt werden).
  • ggf. Umsatzsteuererklärung (Finanamt)


 

zusätzlich bei Beantragung
  • durch Vertreter:

     

    Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters
  • für Firmen:

     

    Auszug aus dem Handelsregister und Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/in, Prokurist/in) sowie Vollmacht mit Firmenstempel und ggf. Gewerbeanmeldung
  • für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe:

     

    zusätzlich Gewerbeanmeldung
  • für Vereine:

     

    Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person sowie dessen Vollmacht
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:

     

    Gesellschaftervertrag und Unterschriften sowie Ausweispapiere aller Gesellschafter (Vertretervollmacht)
  • für Minderjährige:

     

    schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigten
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