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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: info@grafschaft.de


Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 bis 12.30 Uhr
14.30 bis 16:00 Uhr

 

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags geschlossen

 

Abweichende Öffnungszeiten (z.B. der Zulassungs-und Führerscheinstellen) finden Sie hier.



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Vorlesen

Kfz - Außerbetriebsetzung/Abmeldung

Details
3.3 Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hildegard Backers 05921961134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Alide Hinderink 05921961141 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Elmar Hunsche 05921961138 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Ulrike Lohuis 05921961131 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Matthias Ölert 05921961137 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Tanja Weiden 05943809500 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Marion Wenneckers 05921961134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Saskia Höning 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Malwina Jablonska 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Heike Kätker 05921961162 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Karina Hemme 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Wiebke Kramer 05921961133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Pascal Hölscher 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Andrea Hemmen 05921961133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Verena Schüring 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Antje Bardenhorst 05921961161 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Fenni Alferink 05921961136 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Gitta Wiggers 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, sind die Kennzeichenschilder durch die Zulassungsbehörde zu entwerten und ein entsprechender Vermerk ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) anzubringen.

 

Nach einer Außerbetriebsetzung kann das Fahrzeug von der Zulassungsstelle auf direktem Wege mit den angebrachten und entwerteten Kennzeichen zum Wohnort oder zu einem Händler gefahren werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass das Bewegen eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges nur im Landkreis oder in einem benachbarten Landkreis zulässig ist.

 

Durch eine Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen vom Fahrzeug getrennt und kann direkt für ein Folgefahrzeug verwendet werden (Zulassung oder Reservierung).

 

Hinweis zum Datenschutz:

Datenschutz bei der Bearbeitung von Kfz-Zulassungen sowie der Erteilung von Genehmigungen im Kraftfahrzeugverkehr (DS-GVO Art. 13) (130 KB)

 


An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • formlose Verbleibserklärung bzw. Verwertungsnachweis ? bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5t Gesamtgewicht im Ausland bzw. deren Verwertung im Inland
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage?


  • § 14 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise:

Fahrzeuge, die ab dem 1. März 2007 außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht mehr automatisch das bisherige Kennzeichen. Dieses wird nach kurzer Frist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben. Wenn Sie dasselbe Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwenden möchten, sollten Sie unbedingt eine Vorreservierung Ihres Kennzeichens bei der zuständigen Stelle vornehmen lassen.

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