Kennzeichen - historisches Kennzeichen beantragen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Hildegard Backers | 05921961134 | ![]() |
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Alide Hinderink | 05921961141 | ![]() |
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Elmar Hunsche | 05921961138 | ![]() |
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Ulrike Lohuis | 05921961131 | ![]() |
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Matthias Ölert | 05921961137 | ![]() |
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Tanja Weiden | 05943809500 | ![]() |
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Marion Wenneckers | 05921961134 | ![]() |
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Saskia Birke | 05921961152 | ![]() |
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Malwina Jablonska | 05921961152 | ![]() |
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Heike Kätker | 05921961162 | ![]() |
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Pascal Hölscher | 05921961152 | ![]() |
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Andrea Hemmen | 05921961133 | ![]() |
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Verena Schüring | 05921961135 | ![]() |
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Antje Bardenhorst | 05921961161 | ![]() |
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Fenni Alferink | 05921961136 | ![]() |
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Gitta Wiggers | 05921961135 | ![]() |
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Ihr Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre (es gilt der Tag der Erstzulassung) und soll als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen angemeldet werden. Hierfür müssen Sie eine Einzelabnahme für historische Fahrzeuge bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchführen und ein spezielles Gutachten nach § 23 StVZO für ihr Ihr Fahrzeug erstellen lassen.
Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein "H".
Sollten Sie aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigen, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit die passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.
Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.
Hinweis zum Datenschutz:
Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
-
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
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Zulassungsbescheinigung Teil II
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amtliche Kennzeichen
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Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
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Stilllegungsbescheinigung
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Fahrzeugbrief
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Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
Bitte legen Sie Originaldokumente vor.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.