Startseite DE ENG

Grafschaft Bentheim
header1
header2
header3
header4


Menu

Sekundaere Navigation

  • Aktuelles
  • Informationen zum Coronavirus
  • Bürgerservice,
    Kreishaus & Politik
    • Profil
    • Dienstleistungen
    • Abteilungen
    • Mitarbeiter
    • eServices
    • Politik
    • Wahlen
    • Migration
    • Veranstaltungen des Landkreises
    • Arbeitgeber Landkreis
    • Leitbild
    • Gleichstellungsbüro
    • Ideen & Beschwerden
    • Datenschutz
    • Ausschreibungen
    • Bekanntmachungen
    • Haushalt & Vergaben
    • Satzungen und Verordnungen
    • Info
    • Zahlen, Daten, Fakten
    • Pressearchiv
  • Gesundheit,
    Familie & Soziales
  • Tourismus,
    Freizeit & Kultur
  • Arbeit,
    Wirtschaft & Bildung
  • Umwelt,
    Bauen & Ordnung

Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



Container-Bereich

Webcode


Häufig gesucht

Bürgerentscheid
 
Kennzeichenreservierung
 
Impfen & Impfzentrum
 
Pflichtumtausch Führerschein
 
Bürgerportal
 
Bauauskunft-Online
 
Grafschafer Atlas
 
Elternwegweiser
 
Landrat Uwe Fietzek
 
Abfallwirtschaft
 
Bekanntmachungen
 

Bürgerentscheid Eissporthalle

Bürgerentscheid Eissporthalle

Neuer Service

Online-Terminvergabe

 

Mit dem Online-Service der Führerschein- und Zulassungsstelle, können Sie Termine bequem von zu Hause oder unterwegs buchen. Derzeit sind keine Termine in Bad Bentheim möglich.

 

Zur Terminbuchung


Neue Plattform

Bürgerportal

Alle eServices auf einen Blick!


Politik

Politik

Baubroschüre

Baubroschüre

Orte des Landkreises


  • Bad Bentheim
  • Emlichheim
  • Neuenhaus
  • Nordhorn
  • Schüttorf
  • Uelsen
  • Wietmarschen


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Elternunterhalt

Details
50 Soziale Sicherung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Irene Beckmann 05921966515 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für ambulante und stationäre Pflege werden die nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Unterhalt verpflichteten Verwandten (die Kinder) hinsichtlich ihrer Unterhaltsfähigkeit nach § 94 SGB XII seit 01.01.2020 erst überprüft, wenn die Vermutung widerlegt ist, dass die Einkommensgrenze von 100.000 € jährlich durch das unterhaltspflichtige Kind unterschritten wird.

 

Im Falle der Überschreitung der Einkommensgrenze von 100.000 € erfolgt eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse auf der Grundlage der Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes. Danach beträgt der angemessene Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen gegenüber den Eltern mindestens monatlich 2.000 Euro (einschließlich 700 Euro Warmmiete). Der angemessene Selbstbehalt des mit dem/der Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten beträgt mindestens 1.600 Euro (einschließlich 600 Euro Warmmiete).

 

Sollte eine Leistungsfähigkeit festgestellt werden, werden die entsprechenden Unterhaltsbeiträge eingefordert, wenn nötig auch auf gerichtlichem Wege.


Druckversion anzeigen


Impressum Datenschutz

Footer-Bereich

 
CITYWERK 2021
▲