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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Anzeige einer Sammlung von Abfällen

Details
66 Wasser und Boden
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Heike Buscher 05921961548 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Gabriela Kemken 05921961538 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wer Abfälle aus privaten Haushaltungen sammeln möchte, hat dies mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Aufnahme bei der jeweils zuständigen Abfallbehörde anzuzeigen. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt § 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. Für Sammlungen, die im Gebiet des Landkreis Grafschaft Bentheim stattfinden sollen, ist die untere Abfallbehörde der Kreisverwaltung zuständig.

Unterschieden wird hierbei unter gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen.

Für beide Sammlungsarten sind der jeweiligen Anzeige bestimmte Angaben und Darlegungen beizufügen, die Aufschluß über die Sammlung (Sammlungsart, - material, -menge) sowie deren ordnungsgemäßen Verwertungswege geben. Diese Angaben sind notwendig, damit die zuständige Behörde entscheiden kann, ob für diese angezeigte Sammlung mögliche Befristungen, Bedingungen oder Auflagen vorzusehen sind. Auch hierauf wird in § 18 KrWG näher eingegangen.

Um den Anzeigevorgang leichter zu gestalten, verwenden Sie bitte die unten stehenden zur Verfügung gestelllten Vordrucke.


Formulare
Anzeigevordruck gemeinnützige Sammlung Details
Anzeigevordruck gewerbliche Sammlung Details
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