39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern - Anerkennung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Dr. Kerstin Rönsch | 05921963230 | ![]() |
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Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3
§ 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
§ 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.