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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Elterngeld

Details
510 Verwaltung der Jugendhilfe
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Lena Büsscher 05921961257 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Gabi Rigterink 05921961258 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Anna Heinze 05921-961256 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Christiane Hornung 05921-961277 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details


Zuständigkeit

A - E

Christiane Hornung

F - Ke

Gabi Rigterink

Kf - R

Lena Büsscher

S - Z

Anna Heinze

 

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten.

 

 

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.

 

 

Ersetzt werden grundsätzlich 65 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1800,00 Euro im Monat. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro.

 

 

 

Ab dem 1. Juli 2015 gibt es das neue ElterngeldPlus. Eltern, deren Kinder ab diesem Datum geboren werden, haben jetzt mehr Wahlfreiheit beim Elterngeld. Sie können Teilzeitarbeit und Elterngeld besser kombinieren und den Bezug des Elterngeldes dadurch verlängern. Nähere Informationen können Sie der Broschüre entnehmen.

 

Wichtiger Hinweis!

Aufgrund der aktuellen Corona-Epidemie können in der Kreisverwaltung nur Besucher empfangen werden, die vorher einen Termin vereinbart haben.

 

 

 

Antragsvordruck

 

Antrag auf Elterngeld (0,71 MB)

 

Wichtig!!! Mit dem Elterngeldantrag sind auch die ergänzenden Informationen zum Datenschutz unterschrieben einzureichen.

 

Ergänzende Informationen zum Datenschutz

 

 

Ergänzende Informationen zum Datenschutz (205 KB)

 

Infoblatt

 

Infoblatt zum Elterngeldantrag (0,64 MB)

 

Broschüre

 

Aus der nachfolgenden Broschüre sind die einzelnen Regelungen zur Gewährung von Elterngeld oder ElterngeldPlus ersichtlich.

Broschüre Elterngeld (4,53 MB)

Voraussetzungen
Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

  • Informationen zum Elterngeld beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage?
  • Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.

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