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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Autismus

Details
50 Soziale Sicherung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Petra Schoo 05921966503 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Marion Kowalke 05921966532 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

 

Kinder, die vom frühkindlichen Autismus (geistige Behinderung) betroffen sind, aber auch Erwachsene können einen Antrag für eine Autismus-Therapie stellen. Den Antrag finden Sie in folgender Datei:

 

Antrag auf Kostenübernahme für Autismus-Therapie (64 KB)

 

Datenschutz bei den Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG (DS-GVO Art. 13) (136 KB)

 

 

Bei Kindern mit Asperger Syndrom (seelische Behinderung) ist das Jugendamt zuständig.

 

Vorzulegende Unterlagen:

  • Antrag auf Kostenübernahme für Autismus-Therapie
  • ärztliche Unterlagen, soweit vorhanden

 

Für Erwachsene :

  • Antrag auf Kostenübernahme für Autismus-Therapie
  • ggf. Betreuerausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Versicherungsnachweise (Haftpflicht etc.)
  • ärztliche Unterlagen, soweit vorhanden

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