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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Artenschutz - Meldepflicht geschützter Arten

Details
61 Natur und Landschaft
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Christian Kerperin 05921961622 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden. Diese Meldungen können schriftlich oder per Fax erfolgen.

Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu. Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z. B. möglich beim:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage?
  • Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV)
Anträge / Formulare?

Die Meldungen können schriftlich oder per Fax erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Information, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA):

  • Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz in Bonn (WISIA)
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

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