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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Gefährdungsabschätzung bei Bodenveränderungen oder Altlasten

Details
66 Wasser und Boden
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Erich Zwartscholten 05921961539 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Dagmar Stark 05921961540 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Heike Buscher 05921961548 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Siegfried Ackerstaff 05921961537 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegen, ist es Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde, dem nachzugehen und den Sachverhalt zu ermittlen. Im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung werden je nach Bedarf historische Erkundungen über die frühere Nutzung des betroffenen Grundstückes eingeholt (z. B. durch Auswertung von Bauakten oder Zeitzeugenbefragungen) und erste Bodenanalysen oder auch Grundwasseranalysen vorgenommen. Hierbei wird die Behörde in der Regel durch einen Fachgutachter/Sachverständigen unterstützt.

Im Rahmen der Untersuchung und Bewertung sind insbesondere Art und Konzentration der Schadstoffe, die Möglichkeit ihrer Ausbreitung in die Umwelt und ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen.

Wenn der Anfangsverdacht bereits sehr konkret ist, können auch die verantwortlichen Personen zu den notwendigen Untersuchungen zur Gefahrenabwehr verpflichtet werden. Dies können neben dem Verursacher insbesondere auch der Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte sein.

Sofern sich der Anfangsverdacht bestätigt, kann die Behörde weitergehende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anordnen. Hierzu lesen Sie bitte die nachfolgende Seite.


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