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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Geschützte Landschaftsbestandteile

Details
61 Natur und Landschaft
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Gundula von Herz 05921961615 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Anke Bolks 05921961614 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Christian Kerperin 05921961622 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.

(siehe dazu auch § 29 Bundesnaturschutzgestz und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgestz)

Im Landkreis Grafschaft Bentheim stehen folgende Bereiche unter Schutz:

  • GLB Baumschutzsatzung der Stadt Nordhorn
  • GLB Vechtewiesen am Brückenbrink (ca. 9 ha): Teil der Vechteaue mit mesophilem und Feuchtgrünland, Feuchtgebüsch, 2 Teiche.
  • GLB Hohlweg in Samern (ca. 0,17 ha): Hohlweg mit einer Länge von 140 m, Gehölzauf-wuchs.
  • GLB Baumschutzsatzung Emlichheim: Baumbestand Westerhook / Grasriete

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