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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Landpachtvertrag

Der Abschluss eines Landpachtvertrages und die Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung bei der unteren Landwirtschaftsbehörde anzuzeigen (§ 2 Abs. 1 LPachtVG). Die Pflicht zur Anzeige liegt beim Verpächter. Die Anzeige über den Abschluss eines Vertrages kann auch durch einen beteiligten Immobilienmakler oder den Pächter erfolgen.

Mit Verordnung zur Durchführung des Landpachtverkehrsgesetzes vom 03.07.2006 wurde festgelegt, dass Pachtverträge in Niedersachsen ab einer Größe von 2 ha anzuzeigen sind.

Ziel des Gesetzes und der Verordnungen ist die Stützung des Wirtschaftszweiges Landwirtschaft. Diesem Ziel kommt wegen des erhöhten Flächenbedarfs anderer Nutzungsarten eine immer höhere Bedeutung zu. Landwirten soll es möglich bleiben, Grund und Boden zu vertretbaren landwirtschaftlichen Preisen zu erwerben, um ihre betriebswirtschaftliche Basis stabilisieren oder auch verbessern zu können.


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