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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Gewässerausbau

Details
66 Wasser und Boden
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Ramona Columbus-Feldhoff 05921961537 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Sebastian Streicher 05921961535 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Dagmar Stark 05921961540 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Ralf Meyering 05921961536 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Mit Gewässerausbau ist sowohl die Herstellung neuer Gewässer z.B. von Biotopteichen oder durch Sand- und Kiesabbau, als auch die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung bestehender Gewässer, z.B. durch Grabenverrohrungen oder Grabenausbau, gemeint. Ein Gewässerausbau ist in jedem Fall genehmigungspflichtig.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim verfügt über oberflächennahe Rohstoffe wie Sande und Kiese, die bis in den Grundwasserhorizont hineinreichen. Bei einem Abbau dieser Rohstoffe wird häufig ein Gewässer hergestellt, dass nach Abbauende bestehen bleibt.

Wegen der zumeist beträchtlichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, auf Natur und Landschaft, auf raumbezogene und beeinflussende Maßnahmen anderer Träger sowie auf Rechte Dritter werden entsprechende Vorhaben in der Regel von der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig gemacht. Gleichzeitig ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Verfahren werden zusammengefasst.

Bei der Herstellung von Teichen ist zu beachten, dass diese im Außenbereich grundsätzlich landschaftsgerecht zu gestalten (geringe Wassertiefe mit flachen geschwungenen Böschungen) und zu nutzen sind.

Für die Herstellung von Teichen liegen Antragsformulare vor. Alle weiteren Anträge auf Gewässerausbau sind formlos zu stellen.

Wichtig für den Antrag auf Sand- und Kiesabbau ist eine Vorhabensbeschreibung mit Erläuterungsbericht und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Bevor ein Antrag gestellt wird, findet hierfür grundsätzlich eine Antragskonferenz statt.


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