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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Förderung von Medizinstudenten und Medizinern

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
53 Gesundheitsamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Ludger Flucht 05921961854 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge.

 

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat daher verschiedene Maßnahmen ergriffen, die geeignet sind, einer drohenden Unterversorgung entgegen zu wirken. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Fördermaßnahmen für Studierende der Humanmedizin und für Mediziner:

 

Vergabe von Stipendien:
Mit insgesamt zehn Stipendien sollen Studierende der Humanmedizin gefördert werden, die sich schon während des Studiums für eine spätere mehrjährige primärärztliche Tätigkeit in einem unterdurchschnittlich versorgten Bereich der Grafschaft entscheiden. Die Studienbeihilfe in Höhe von monatlich 500,00 € wird für maximal 75 Monate gewährt. Der Zeitraum orientiert sich an den Regelstudienzeiten.

 

Absolvierung von Famulaturen:
Mögliche Antragsteller sind Studierende der Humanmedizin, die eine Famulatur in einer Praxis für Allgemeinmedizin im Landkreis Grafschaft Bentheim oder in der Euregio-Klinik in Nordhorn absolvieren wollen. Die Förderhöhe beträgt 500,00 € monatlich.

 

Absolvierung des Praktischen Jahres:
Mögliche Antragsteller sind Studierende der Humanmedizin, die das Praktische Jahr in der Euregio-Klinik in Nordhorn absolvieren wollen. Die monatliche Förderung beläuft sich auf 400,00 € und ist auf max. 12 Monate begrenzt.

 

Förderung während der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin:
Mögliche Antragsteller sind Weiterbildungsassistentinnen und –assistenten zum Facharzt für Allgemeinmedizin während der ambulanten Weiterbildungszeit in einer Grafschafter Praxis. Die Förderhöhe beträgt monatlich 500,00 € und ist auf 24 Monate begrenzt.

 

Umzugsbeihilfe:
Verlegt eine Ärztin oder ein Arzt den Erstwohnsitz aus einer anderen Region in die Grafschaft Bentheim, um eine allgemeinmedizinische Tätigkeit aufzunehmen, wird auf Antrag eine Umzugsbeihilfe von 2.500,00 € für alleinstehende Personen und 5.000,00 € für Familien gewährt.


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