Der Gleichstellungsplan und -bericht sind zwei wichtige Dokumente in Sachen Gleichstellung, die regelmäßig erstellt werden müssen. Dies ist gesetzlich festgelegt.
Der frühere Stufenplan ist im Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz von 2010 in Gleichstellungsplan umbenannt worden. Damit ergibt sich schon aus dem Namen das Ziel des Planes, Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter zu benennen. Mit rund 860 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist der Landkreis Grafschaft Bentheim zur Aufstellung des Gleichstellungsplans verpflichtet.
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz sind alle Kommunen verpflichtet, regelmäßig darüber zu berichten, mit welchen Maßnahmen sie den verfassungsrechtlichen Auftrag umsetzen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, sowie über die Auswirkungen dieser Maßnahmen.