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Sie sind unsicher, in welchem Bereich Sie Arbeit aufnehmen können? Sie wissen nicht, ob Sie die Voraussetzungen für Ihren Wunschberuf erfüllen? Sie haben noch keine Idee, was Sie überhaupt in Deutschland werden können?
Diese Fragen bewegen viele Menschen, zum Beispiel, weil sie neu nach Deutschland gekommen sind und sich hier noch nicht auf dem Arbeitsmarkt auskennen oder weil sie sich zum Ende der Schulzeit zum ersten Mal Gedanken über einen späteren Beruf machen.
Das Integrationszentrum des Landkreises Grafschaft Bentheim bietet Ihnen eine (erste) Anlaufstelle für Ihre berufliche Orientierung. Sie können sich hier über Ihre möglichen Ansprechpartner informieren, sich beraten lassen und Informationen zu anderen Angeboten bekommen.
Wenn Sie einen Beruf einmal Ausprobieren möchten, ist oft ein Praktikum der erste Schritt. Wenn Sie ein Praktikum suchen oder bereits konkret planen, können Sie sich auch hierzu im Integrationszentrum informieren. Besonders wichtig ist es, vorher zu klären, wie Sie während des Praktikums versichert sind und manchmal auch, ob die Ausländerbehörde informiert werden muss.
Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Jugendberufsagentur.
Externe Links
Für viele Berufe in Deutschland gilt, dass Sie eine Ausbildung oder ein Studium brauchen, um arbeiten zu können.
Mit einem Berufs- oder Studienabschluss sind Sie eine Fachkraft – und Fachkräfte werden in Deutschland, und besonders in der Grafschaft Bentheim, gesucht.Mit einer Ausbildung haben Sie größere Chancen, eine Stelle zu finden und diese auch dauerhaft zu behalten. Außerdem verdienen Sie als Fachkraft in der Regel mehr Geld.
Ob für Ihren Wunschberuf ein Studium oder eine Ausbildung Voraussetzung ist, können Sie zum Beispiel auf der Internetseite "BERUFENET" nachlesen. In jedem Fall gilt, dass Sie gute Deutschkenntnisse brauchen, um dem Unterricht folgen zu können!
Im Integrationszentrum informieren wir Sie gerne zu den verschiedenen Formen von Ausbildung und Studium in Deutschland und sprechen mit Ihnen zum Beispiel über Voraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Externe Links:
Beratung und Qualifizierung für Migrantinnen und Migranten
Für viele Berufe braucht man in Deutschland eine Qualifikation. Daher ist es wichtig, ausländische Diplome und Zertifikate prüfen zu lassen. Diese Prüfung heißt "Anerkennungsverfahren". Sie erhöht die Chance, dass Sie einen Job in Ihrem Beruf finden. Für einige Berufe ist die Anerkennung ein Muss, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten. Die Anerkennungsberatungsstelle des IQ-Netzwerkes begleitet Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens. Wenn Ihre Qualifikation für eine Anerkennung nicht ausreicht, können Sie sich in unseren Kursen nachqualifizieren lassen.
Weitere Informationen zur Anerkennungsberatungsstelle erhalten Sie in der Anerkennungsberatung- und Qualifizierungsberatungsstelle Nordhorn im IQ Netzwerk Niedersachsen.
Externe Links:
BUS-GmbH Berufsbildungs- und Servicezentrum des Osnabrücker Handwerks GmbH
1x monatlich findet ein Beratungstag im Grafschafter Jobcenter statt.
Wenn Sie in Deutschland unverschuldet arbeitslos werden, sind Sie nicht auf sich allein gestellt, sondern bekommen Unterstützung vom Staat.
Sie erhalten dabei nicht nur finanzielle Hilfe sondern auch die Möglichkeit, zur Jobsuche Vermittlungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Es wird zwischen Arbeitslosengeld I und II unterschieden. Falls notwendig, können Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung erfolgen (beispielsweise Aus- und Weiterbildung).
Stellensuche
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Viele Arbeitgeber nutzen die Agentur für Arbeit und das Grafschafter Jobcenter, um nach neuen Mitarbeitern für freie Arbeitsstellen zu suchen. Im Internet gibt es verschiedene Jobportale, die Ihnen bei der Suche nach Stellen für Ihre Qualifikation und/oder in einer bestimmten Region helfen. Stellenangebote der Arbeitsagentur finden Sie hier.
Bewerbung
Wichtig für eine erfolgreiche Suche nach einem Arbeitsplatz ist eine Bewerbung, in der Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen beschreiben. Arbeitgeber erwarten meist eine schriftliche Bewerbung mit einem Anschreiben, einem Lebenslauf mit Foto und Unterschrift, Zeugnissen und Arbeitsnachweisen, um Ihre Qualifikationen beurteilen zu können. Zeugnisse und andere wichtige Dokumente sollten Sie in deutscher Sprache vorlegen. Immer häufiger sind auch Online-Bewerbungen möglich.
Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosengeld I - Bundesagentur für Arbeit
Wann haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und davor mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wann müssen Sie sich arbeitssuchend melden?
Sie müssen sich spätestens drei Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet, persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort melden und mitteilen, dass Sie Arbeit suchen. Sollten Sie sich nicht rechtzeitig melden, kann eine Sperrzeit eintreten, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.
Haben Sie erst sehr kurzfristig erfahren, dass Sie Ihren Job verlieren und können deshalb die Frist nicht einhalten?
Dann müssen Sie sich spätestens am dritten Tag, nachdem Sie von der Kündigung erfahren haben, melden.
Wie lange erhalten Sie Arbeitslosengeld I?
Sie erhalten für maximal 12 Monate Arbeitslosengeld,
Weiterführende Links:
Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II erhalten alle, die zwar arbeiten können, aber langfristig keine Arbeit finden und hilfebedürftig sind. Auch Menschen, die mit ihrer Arbeit nicht genug für ihren Lebensunterhalt und den von Angehörigen verdienen, die mit ihnen zusammenleben, erhalten diese Form der staatlichen Unterstützung. Es handelt sich um eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Es soll den Lebensunterhalt all derer sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bekommen. So haben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Da es sich um eine staatliche Leistung handelt, wird vor der Zahlung zunächst geprüft, ob tatsächlich ein Anspruch besteht beziehungsweise Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hierfür wird das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.
Für die Zahlungen des Arbeitslosengeldes II gibt es feste Regelsätze. Für Kinder werden – je nach Alter – unterschiedliche Beträge gezahlt. Die Höhe der Leistungen ist daher abhängig von der Bedarfsgemeinschaft.
Das Arbeitslosengeld II wird Ihnen so lange gezahlt, wie die Arbeitslosigkeit andauert und Sie kein ausreichendes Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.