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Wir beantworten Ihre Fragen

Ich möchte, dass mein Kind betreut wird. Welche Möglichkeiten gibt es?

Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es ein vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder bis zum 6. Lebensjahr.

Die Betreuung in Kindertagessstätten (Kindergärten, Krippen) wird sowohl von konfessionellen Trägern, kommunalen Trägern als auch von freien Trägern vorgehalten. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Konzepte, Öffnungszeiten oder sonstiger Angebote. Bei konkreten Fragen können Sie sich an die jeweiligen Kindertagesstätten wenden. Auch die Rathäuser der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie die Familien Service Büros halten Informationen über Ihre Einrichtungen vor Ort vor.

Im Rahmen der Kindertagespflege wird die Vermittlung von Kindern zu einer geeigneten Tagespflegeperson durch die Familien Service Büros koordiniert. Diese familienähnliche Betreuungsform findet in Großtagespflegestellen und bei Tagespflegepersonen zuhause statt. Weitere Informationen sowie Beratung bei der Suche und Vermittlung zu einer Tagespflegeperson erhalten Sie in Ihrem Familien Service Büro.

Eine Übersicht über die jeweiligen Angebote für die Städte Nordhorn und Bad Bentheim, die Samtgemeinden Schüttorf, Neuenhaus, Uelsen und Emlichheim sowie die Gemeinde Wietmarschen finden Sie unter der Dienstleistung "Kinderbetreuung".

Wie melde ich mein Kind in der Schule an?

Um Ihr Kind an einer Schule anmelden zu können, benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sofern vorhanden. Sofern Ihr Kind bereits im Herkunftsland eine Schule besucht hat und hierzu Unterlagen vorliegen, bringen Sie bitte die entsprechenden Zeugnisse mit. Es ist wichtig, ihr Kind unmittelbar nach dem Zuzug in die Grafschaft Bentheim an einer Schule anzumelden.

Anmeldung an der Grundschule:
In der Regel besuchen 6-10-Jährige die Grundschule. Wenden Sie sich an die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Dort wird man Ihnen weiterhelfen und Sie ggf. an die zuständige Schule verweisen.

Anmeldung an einer weiterführenden Schule:
Nach der Grundschule können Sie als Eltern darüber entscheiden, welche Schulform Ihr Kind besuchen soll. Die erste weiterführende Schule (Gymnasium, Oberschule, Realschule oder Hauptschule), an die Sie sich wenden, berät Sie im Hinblick auf die für Ihr Kind passende Schullaufbahn.
Bei Fragen zur Schulanmeldung wenden Sie sich an die Schulen vor Ort oder rufen die Niedersächsische Landesschulbehörde unter der Servicenummer
0541-77046-444 an.

Wo erhalte ich Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung meines Kindes?

Die Beratungsstelle des Landkreises ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr. 

Ihre Aufgabe ist es bei der Klärung und Bewältigung von persönlichen und familienbezogenen Problemen zu helfen. Sie unterstützt z. B., wenn 

  • Familien, Stieffamilien und Pflege- sowie Adoptivfamilien das Zusammenleben schwer fällt,
  • Eltern sich in der Erziehung unsicher fühlen,
  • Jugendliche und junge Erwachsene Hilfe brauchen, weil sie in der Schule oder Ausbildung nicht zurecht kommen oder in einer Krise stecken,
  • Kinder auffälliges Verhalten oder Lern- und Leistungsprobleme zeigen sowie Ängste und wenig Selbstvertrauen haben,
  • Eltern sich trennen wollen und hierbei unterstützung benötigen,
  • Eltern für sich als Paar etwas machen wollen.

Auf Wunsch wird ebenfalls Kontakt zu anderen Einrichtungen, wie z. B. Kindergarten, Schule, Ärzten oder Jugendamt, aufgenommen.

Das Angebot ist kostenlos. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht.

Ihre Ansprechpartnerin

Was ist Kindergeld? Wie kann ich es beantragen?

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien. Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld, in einigen Fällen auch darüber hinaus.

Ausländische Staatsangehörige, die eine Niederlassungserlaubnis oder anderweitige Aufenthaltstitel besitzen, die zum Kindergeldbezug berechtigen, haben einen Anspruch auf das Kindergeld.

Staatsangehörigen aus Staaten der Europäischen Union steht Kindergeld auch ohne Niederlassungserlaubnis oder anderer Aufenthaltstitel zu, da sie aufgrund der Freizügigkeit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind.

Auch Angehörige der Länder Algerien, Bosnien-Herzegowina, Island, Kosovo, Liechtenstein, Marokko, Montenegro, Norwegen, Serbien, Tunesien und der Türkei können Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen oder aber Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhalten.

Was ist ein Kinderzuschlag? Wie kann ich es beantragen?

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. 

Den Kinderzuschlag können Sie bekommen, wenn Sie genug Einnahmen für sich selbst haben, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen.

Wo kann ich Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen?
Detaillierte Auskünfte zum Leistungsanspruch und insbesondere auch zu den Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Familienkasse Osnabrück
Hannoversche Str. 6 – 8
49084 Osnabrück
Telefon: 0800 4 5555 30
Rechtsgrundlage: Bundeskindergeldgesetz (BKGG) auf gesetze-im-internet.de

Was ist Elterngeld? Wie kann ich es beantragen?

Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt eine Zeit lang selbst betreuen möchten. 

Sie sind daher während dieser Zeit nicht oder nicht voll erwerbstätig. Auch Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren, können Elterngeld erhalten.
Ausländische Eltern haben nur dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Ausländische Staatsangehörige, die sich zum Beispiel zum Zwecke der Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhalten, erhalten kein Elterngeld. Das betrifft auch Personen, die sich im Asylverfahren befinden oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten.

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