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Leistungen und Hilfen für Eltern

Ein "i" als Symbol für eine Information

Übernahme von Kita-Beiträgen

Für Kinder ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung kostenfrei. Für die jüngeren Kinder können die von den örtlichen Kommunen oder den jeweiligen Trägern der Kindertageseinrichtungen festgesetzten Kindergartenbeiträge vom Landkreis übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung von den Eltern nicht getragen werden kann.

Weitere Angebote rund um das Eltern-Dasein

Wir helfen auch bei diesen Themen

Bürgergeld

Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Kräften sichern kann, hat Anspruch auf eine Grundsicherung, das sogenannte Bürgergeld .

Schwangerenberatung

Im Beratungsgespräch wird über finanzielle Hilfen informiert, bei der Antragstellung in finanziellen Notlagen und bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche wie Eltern- oder Kindergeld unterstützt.

Sozialhilfe

Wer erwerbsunfähig ist und kein ausreichendes Einkommen hat, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, hat unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch XII.

AGGA

Beratungen zu: Arbeitslosengeld I, Bürgergeld (SGB II), Sperrzeiten und Bedürftigkeitsprüfung, Fort- u. Weiterbildung, kurzfristiger Beschäftigung und Leiharbeit, Sozialhilfe und Altersgrundsicherung u.v.m.

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