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Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Kräften sichern kann, hat Anspruch auf eine Grundsicherung, das sogenannte Bürgergeld .
Im Beratungsgespräch wird über finanzielle Hilfen informiert, bei der Antragstellung in finanziellen Notlagen und bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche wie Eltern- oder Kindergeld unterstützt.
Wer erwerbsunfähig ist und kein ausreichendes Einkommen hat, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, hat unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch XII.
Beratungen zu: Arbeitslosengeld I, Bürgergeld (SGB II), Sperrzeiten und Bedürftigkeitsprüfung, Fort- u. Weiterbildung, kurzfristiger Beschäftigung und Leiharbeit, Sozialhilfe und Altersgrundsicherung u.v.m.