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Tourismus, Freizeit und Kultur

Sportförderung und Sportstätten

Landkreis Grafschaft Bentheim unterstützt den Sport

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises werden die kommunalen Träger sowie die Sportvereine im Kreisgebiet und der Kreissportbund durch Zuwendungen unterstützt. Konkret teilen sich diese Zuwendungen zum einen in die sog. investive Sportförderung (ausschließlich Neubaumaßnahmen wie z.B. Flutlichtanlagen, Umkleideeinheiten) und zum anderen in die sog. laufende Sportförderung (u.a. Beteiligung an kleinen Anschaffungen/Trainingsmaterialien) auf.

Übersicht der investive und laufende Sportförderung

Investive Sportforderung

Die investive Sportförderrichtlinie stellt eine thematische Einzelrichtlinie der übergeordneten Rahmenrichtlinie Landkreis für investive Förderungen dar.

Förderanträge sind jeweils jährlich bis zum 30.06. vor Maßnahmenbeginn (!) schriftlich zu stellen, damit die beabsichtigte Maßnahme für das folgende Haushaltsjahr eingeplant werden kann. Dem Antrag sind insbesondere beizufügen:

  • Projektbeschreibung und -begründung,
  • Investitions- oder Kostenplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben),
  • Finanzierungsplan,
  • Lageplan,
  • Bauzeichnung- und -beschreibung,
  • Angaben zur Nutzungsdauer und Sicherstellung von (zukünftigen) Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen,
  • schriftliche Zusage der (örtlichen!) Kommune hinsichtlich der eigenen Zuschussgewährung (mind. gleich hoher Zuschuss!).

In Abhängigkeit der Förderhöhe ist vor Erteilung einer Förderzusage (Förderbescheid) eine politische Beschlussfassung erforderlich. Über eine Bewilligung (oder Ablehnung) von Zuwendungen bis zu 15.000 Euro entscheidet der Landrat, bei Zuwendungen über 15.000 Euro bis zu 30.000 Euro ist ein Beschluss des Sportausschusses erforderlich und bei Zuwendungen über 30.000 Euro entscheidet der Kreisausschuss.


Richtlinie über investive Sportförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim (PDF)


Rahmenrichtlinie des Landkreises Grafschaft Bentheim für investive Förderung (PDF)

Laufende Sportförderung

Der Landkreis Grafschaft Bentheim sieht in der Förderung des Sports einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Verbesserung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Bevölkerung, sowie zur sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere bei Kinder und Jugendlichen. Ziel des Landkreises ist die Erhaltung optimaler Bedingungen für das örtliche Gemeinschaftsleben im Hinblick auf den gesundheits-, sozial-, bildungs- und freizeitpolitischen Wert des Sports in der heutigen Gesellschaft. So soll ein umfangreiches Angebot an Sportstätten vorgehalten, ein vielseitiges Vereinsleben ermöglicht und zur Gestaltung einer sinnvollen Freizeit der Bevölkerung beigetragen werden.

Die Sportförderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Grafschaft Bentheim. Eine finanzielle Zuwendung kann daher nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Hilfen des Landkreises sollen die vorrangigen privaten Eigeninitiativen und Aktivitäten der Hauptträger jeglichen sportlichen Lebens, nämlich die der Vereine und Verbände und damit auch deren finanzielle Eigenleistungen, nicht ersetzen, sondern unterstützen und ergänzen. Zuwendungsempfänger sind alle Sportverbände und –vereine, die Mitglied im Kreissportbund Grafschaft Bentheim e.V. sind sowie der Kreissportbund Grafschaft Bentheim e.V. selbst.

Die angegebenen Zuschussbeträge stellen einen Rahmen der einzelnen Fördermöglichkeiten dar, sind allerdings im Bedarfsfall variabel einsetzbar und gegenseitig deckungsfähig, soweit der Gesamthaushaltsansatz nicht überschritten wird und die Notwendigkeit dargelegt wird. Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, werden die Anträge mit Ausnahme der Fahrtkostenzuschüsse (Nr. 9) in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Die Zuschussgewährung von Fahrtkosten würde dann anteilig erfolgen. Die im Folgenden aufgeführten Fördermöglichkeiten Nr. 4 bis 10 werden darüber hinaus in halbjährlich stattfindenden Gesprächen zwischen dem Kreissportbund und dem Landkreis hinsichtlich einer zielgerichteten Wirkung analysiert. Bei einem festgestellten Bedarf findet eine Förderanpassung statt.

Richtlinie für laufende Sportförderung beim Landkreis Grafschaft Bentheim (PDF)

Antrag auf laufende Sportförderung beim Landkreis Grafschaft Bentheim (PDF)

Antrag auf Fahrtkostenerstattung im Sportbereich (PDF)

Übersicht der Sportstätten

Der Landkreis Grafschaft Bentheim betreibt, verwaltet und bewirtschaftet Sportstätten im gesamten Kreisgebiet.

Kreissportzentrum

Beim Kreissportzentrum handelt es sich um einen aus insgesamt drei 3-Feld-Sporthallen sowie einem Kraft- und Schulungsraum bestehenden Gebäudekomplex, der sich unmittelbar an den Berufsfachschulen des Landkreises Grafschaft Bentheim in Nordhorn befindet. Neben dem Schul- und Vereinssport wird insbesondere das Euregium für den Profisport und Multiveranstaltungen genutzt.

Das Kreissportzentrum umfasst:

  • das Euregium
  • die Kreissporthallen 1 und 2
  • einen Kraftraum
  • eine Außensportanlage

Kreissporthallen in Trägerschaft des Landkreises

Verschiedene Sporthallen befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim. Hierzu gehören:

  • die Kreissporthallen am Evangelischen Gymnasium in Nordhorn (Nino-Allee/ Höhe Hausnummer 10, 48529 Nordhorn)
  • die Kreissporthallen am Gymnasium in Nordhorn (Händelstraße/ Parkplatz der Schulmensa, 48527 Nordhorn)
  • Kreissporthallen am Burg-Gymnasium in Bad Bentheim (Professor-Prakke-Straße/ Parkplatz am Forum des Burg-Gymnasiums, 48455 Bad Bentheim)

Eissporthalle

Neben den klassischen Sporthallen verwaltet der Landkreis eine Eissporthalle im Sportpark in Nordhorn. Aufgrund von Baumängeln wird diese zur Zeit nicht betrieben. Ein am 21. März 2021 durchgeführter Bürgerentscheid zur Sanierung der Eissporthalle mit der Fragestellung "Sind Sie dafür, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Eissporthalle in Nordhorn in der zurzeit bestehenden Größe schnellstmöglich saniert?" hat ein eindeutiges Abstimmungsergebnis erzielt. Die Zahl der gültigen Stimmen (insgesamt 49.327) teilt sich wie folgt auf: 

  • "Ja"-Stimmen: 36.611, 
  • "Nein"-Stimmen: 12.716. Der Bürgerentscheid ist verbindlich.

Euregium

Beim Euregium handelt es sich um eine 1998 erstellte Multifunktionshalle (Zuschauerkapazität über 3.500), in der neben Sportveranstaltungen im Breiten- und Profisport auch sonstige Veranstaltungen (Ehrungsveranstaltungen, Zeugnisübergaben, Konzerte, Comedy-Veranstaltungen) durchgeführt werden. Die außersportlichen Großveranstaltungen werden über die Euregium Event GmbH organisiert. Das Euregium stellt neben der Emslandarena in Lingen die sportliche Heimat des 2-Städte-Teams HSG Nordhorn-Lingen dar.

Zu den Spielterminen und Tickets auf der Webseite der HSG Nordhorn-Lingen

Außenportanlage Frentjens-Kuhle

Neben dem Gymnasium in Nordhorn liegt die Außensportanlage "Frentjens-Kuhle". Die Sportanlage wurde 2021 saniert und steht neben dem Schulsport auch für den organisierten Breitensport zur Verfügung. Auch Freizeitsportler*innen dürfen die Anlage nutzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Beachtung und Einhaltung der Nutzungsvorgaben.

Vorgaben für die Nutzung der Außensportanlage "Frentjens Kuhle" (PDF)

So erreichen Sie uns

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Sportförderung sowie zu unseren Sportstätten zur Verfügung. 

Wenn Sie Fragen zum Themenbereich "Flucht aus der Ukraine" haben, finden Sie wichtigsten Informationen und Kontaktdaten in unserem entsprechenden Menüpunkt.

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