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Bürgerservice, Kreishaus + Politik

Hochwasserhilfe

Kurzfristig Unterstützung erhalten

Wer als Privatperson durch das Hochwasser in der Grafschaft Bentheim zwischen Weihnachten und Anfang Januar in eine akute Notlage geraten ist, kann jetzt kurzfristige Unterstützung erhalten. Eine entsprechende Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen ist in Kraft getreten. Die Anträge für akute Hochwasserhilfen für Privathaushalte können ab sofort bis zum 22. März 2024 unter dem folgenden Link gestellt werden:

Wichtig: Die Hochwasser-Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht. Das heißt: Sie gilt nur als finanzielle Unterstützung für Privatpersonen und nicht für die Beseitigung von Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur, landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen. Die Soforthilfe wird betroffenen Privathaushalten gewährt, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen.

Bitte beachten: Liegt ein Versicherungsschutz vor, sind beglichene Zahlungen an das Land Niedersachsen abzutreten. Hierzu füllen Sie bitte die unten bereitgestellte Abtretungserklärung aus und reichen sie ein.

Anlage zum Antrag Hochwasserhilfe - Abtretungserklärung (PDF)

Die Grafschafter Kreisverwaltung hat zudem ein Servicetelefon für Fragen rund um die Hochwasserhilfe eingerichtet. Sie erreichen das Servicetelefon während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 16 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr) unter der Telefonnummer 05921 96 1166.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Hochwasser-Soforthilfe finden Sie auf der Webseite der Landesregierung Niedersachsen unter dem Punkt „Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Hochwasser (FAQ)". Die Förderrichtlinie können Sie hier herunterladen und nachlesen.

Häufige Fragen zur Hochwasserhilfe (FAQ)

Welche Schäden werden berücksichtigt?

Die Schäden müssen durch das Hochwasser ab dem 24. Dezember 2023 in Einzugsgebieten bestimmter Gewässer - im Landkreis Grafschaft Bentheim sind dies die Vechte und die Dinkel - entstanden sein. Dazu gehören u. a. auch Schäden durch aufsteigendes Grundwasser, sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers, sowie überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation. Berücksichtigt werden auch unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge.

Wie viel zahlt das Land Niedersachsen?

Das Land Niedersachsen zahlt bei einem Gesamtschaden von 5000 Euro oder mehr eine Soforthilfe in Höhe von 500 Euro für jede erwachsene Person und 250 Euro für jedes Kind, aber maximal 2500 Euro je Haushalt. Nur in Einzelfällen kann in einer besonders akuten und begründeten Notlage für Privathaushalte ausnahmsweise eine Soforthilfe bis zu 20.000 EUR gewährt werden. Liegt ein Versicherungsschutz vor, sind beglichene Zahlungen an das Land Niedersachsen abzutreten (hierzu ist die oben bereitgestellte Abtretungserklärung auszufüllen und einzureichen).

Insgesamt sind Landesmittel in Höhe von zehn Millionen Euro an Hochwasser-Soforthilfen bereitgestellt.

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