Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fragen und Antworten rund um das Thema "Mobilität"

Welche Verkehrsregeln muss ich beachten?

Straßenverkehr und Radfahren in Deutschland
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat Informationen zu den wichtigsten Grundregeln im Straßenverkehr und Radverkehr zusammengestellt. Die Broschüren "Fahrrad fahren in Deutschland" und Unterwegs in Deutschland" stehen als Download unter www.germanroadsafety.de zur Verfügung. Die Informationen sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Paschtu, Tigrinisch, Albanisch und Kurmandschi verfügbar und ebenfalls als App abrufbar.

Darüber hinaus hat der Landkreis Grafschaft Bentheim in Kooperation mit der Verkehrswacht Grafschaft Bentheim e.V. und der Polizei Nordhorn den Film "Sicher ankommen" erstellen lassen, der Flüchtlingen die grundlegenden deutschen Verkehrsvorschriften rund ums Fahrrad näher bringen soll. Der Film steht ebenfalls in englischer (siehe nachfolgendes, eingebettetes Video) und arabischer Sprache sowie Dari und Urdu zur Verfügung.

Film "Sicher ankommen" in englischer Sprache

Welche öffentlichen Verkehrsmittel gibt es im Landkreis Grafschaft Bentheim?

Der Landkreis Grafschaft Bentheim bestellt für den Schulweg Fahrkarten für die Busse der Bentheimer Eisenbahn AG, der Richters Reisen GmbH, der Meyering Verkehrsgesellschaft für die Region Grafschaft Bentheim mbH sowie für die Regionalbahn 56, je nachdem welche Fahrtmöglichkeiten für den Weg vom Wohnsitz bis zur Schule erforderlich sind. 

Fahrplanauskünfte über die Busse und Bahnen im Landkreis Grafschaft Bentheim sind unter www.fahrplaner.de oder am Infotelefon der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim unter 0 59 21 / 80 35 - 0 erhältlich.

Wie kommt mein Kind zur Schule?

Schülerinnen und Schüler 

  • von der ersten Klasse der Grundschule bis zur zehnten Klasse der weiterführenden Schulen Haupt- Real- Oberschule oder des Gymnasiums,
  • der ersten bis zur zwölften Klasse im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen,
  • der Berufseinstiegsschule sowie
  • der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schüler*innen diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen,

haben – sofern der Schulweg länger als 2,1 km ist – einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte für den Weg vom Wohnsitz bis zur zuständigen Schule (zwingend abhängig vom Schulbezirk). 

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und Auszubildende können ab einer Entfernung von 5 km zur nächstgelegenen Schule einen Antrag auf Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten stellen. Der Eigenanteil beträgt von August bis Dezember 2022 30,65 Euro/ Monat ab Januar 2023 32,60 Euro/ Monat.

Alle Anträge und weitere Informationen finden Sie unter unserer Dienstleistung "Schülerbeförderung".

Wie kann ich meinen ausländischen Führerschein in Deutschland nutzen ?

Wer in Deutschland Auto fahren möchte und kein deutscher Staatsbürger ist, muss seinen Führerschein unter gewissen Bedingungen in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen. 

Grundsätzlich wird unterschieden in EU-Fahrerlaubnis und Fahrerlaubnis aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind. Die Führerscheinstelle des Landkreises berät gerne.

Merkblätter (englisch, arabisch, spanisch, französisch, russisch) und Kontaktdaten finden Sie unter unserer Dienstleistung "Führerschein - Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis".

Migration + Integration – Das könnte Sie auch interessieren