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Informationen zur staatlichen Unterstützung 

Welche Leistungen kann ich erhalten, wenn mein Geld nicht ausreicht? In Deutschland können Sie und Ihre Familien finanzielle Förderung und Unterstützung vom Staat bekommen.

Asylbewerberleistungen

Asylbewerberleistungen werden an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt.

An wen können Sie sich wenden?
Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind die Sozialämter der Kommunen vor Ort für die Bearbeitung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.
In der Regel wird die Ankunft der Asylbewerberinnen und Asylbewerber vor Ort durch die Sozialämter der Kommunen organisiert. Sie werden einer ausgestatteten Unterkunft zugewiesen und erhalten erste Geldleistungen, um ihren täglichen Bedarf decken zu können.
Solange Sie sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes befinden, erhalten Sie dort ihre Leistungen. In den Kommunen werden Leistungen ab dem Tag der Ankunft bewilligt. Die Leistungsberechtigung endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft, die Asylberechtigung oder die Schutzberechtigung zuerkennt beziehungsweise ein Abschiebeverbot feststellt.

Arbeitsgelegenheit

Möchten Sie sich bereits zu Beginn Ihres Asylverfahrens Geld hinzuverdienen und beschäftigt sein, können Sie sich bei den Sozialämtern der Kommunen melden, um zum Beispiel eine Arbeitsgelegenheit  bei der Kommune oder einem gemeinnützigen Träger wahrzunehmen.

Weiterführende Links:

Arbeitslosengeld

Erwerbsfähige arbeitssuchende Menschen in Deutschland können finanzielle Unterstützung beantragen, das sogenannte Arbeitslosengeld. Es wird zwischen Arbeitslosengeld I und II unterschieden.

Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosengeld I - Bundesagentur für Arbeit

Wann haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und davor mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. 

Wann müssen Sie sich arbeitssuchend melden?
Sie müssen sich spätestens drei Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet, persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort melden und mitteilen, dass Sie Arbeit suchen. Sollten Sie sich nicht rechtzeitig melden, kann eine Sperrzeit eintreten, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.

Haben Sie erst sehr kurzfristig erfahren, dass Sie Ihren Job verlieren und können deshalb die Frist nicht einhalten?
Dann müssen Sie sich spätestens am dritten Tag, nachdem Sie von der Kündigung erfahren haben, melden.

Wie lange erhalten Sie Arbeitslosengeld I?
Sie erhalten für maximal 12 Monate Arbeitslosengeld,

  • ab einem Alter von 50 Jahren für maximal 15 Monate,
  • ab einem Alter von 55 Jahren für maximal 18 Monate und wenn Sie 58 oder älter sind, für maximal 24 Monate.

Weiterführende Links:


Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II erhalten alle, die zwar arbeiten können, aber langfristig keine Arbeit finden und hilfebedürftig sind. Auch Menschen, die mit ihrer Arbeit nicht genug für ihren Lebensunterhalt und den von Angehörigen verdienen, die mit ihnen zusammenleben, erhalten diese Form der staatlichen Unterstützung. Es handelt sich um eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Es soll den Lebensunterhalt all derer sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bekommen. So haben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Da es sich um eine staatliche Leistung handelt, wird vor der Zahlung zunächst geprüft, ob tatsächlich ein Anspruch besteht beziehungsweise Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hierfür wird das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.

Für die Zahlungen des Arbeitslosengeldes II gibt es feste Regelsätze. Für Kinder werden – je nach Alter – unterschiedliche Beträge gezahlt. Die Höhe der Leistungen ist daher abhängig von der Bedarfsgemeinschaft.

Das Arbeitslosengeld II wird Ihnen so lange gezahlt, wie die Arbeitslosigkeit andauert und Sie kein ausreichendes Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Ausbildungsförderung

Grundsätzlich kann Ausbildungsförderung geleistet werden für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, soweit die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu den Voraussetzungen für Zugewanderte zählen der Aufenthaltsstatus und die Dauer des bisherigen Aufenthalts. Die Zuständigkeit für die Gewährung von „Schüler- BAföG“ richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort der Eltern.

Rechtsgrundlage: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Bewerbung

Wichtig für eine erfolgreiche Suche nach einem Arbeitsplatz ist eine Bewerbung, in der Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen beschreiben. Arbeitgeber erwarten meist eine schriftliche Bewerbung mit einem Anschreiben, einem Lebenslauf mit Foto und Unterschrift, Zeugnissen und Arbeitsnachweisen, um Ihre Qualifikationen beurteilen zu können. Zeugnisse und andere wichtige Dokumente sollten Sie in deutscher Sprache vorlegen. Immer häufiger sind auch Online-Bewerbungen möglich.

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Personen, die Asylbewerberleistungen, Sozialhilfe, SGB II-Leistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, haben für alle ihre im Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.

An welchen Angeboten der Bildung und Teilhabe können Ihre Kinder teilnehmen?
Die betroffenen Kinder erhalten die Möglichkeit, zum Beispiel ein Musikinstrument zu lernen, Mitglied im Fußball- oder einem anderen Sportverein zu werden sowie am Mittagessen oder bei Tagesausflügen der Schule, die Kosten verursachen, teilzunehmen. Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.

Weiterführende Links: 

Eingliederungshilfe - Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie wird erbracht, um Menschen mit Behinderung die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen.

Weiterführende Links:

  • Info zur Dienstleistung "Eingliederungshilfen für behinderte Menschen" im Landkreis Grafschaft Bentheim

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt eine Zeit lang selbst betreuen möchten. 

Sie sind daher während dieser Zeit nicht oder nicht voll erwerbstätig. Auch Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren, können Elterngeld erhalten.
Ausländische Eltern haben nur dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Ausländische Staatsangehörige, die sich zum Beispiel zum Zwecke der Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhalten, erhalten kein Elterngeld. Das betrifft auch Personen, die sich im Asylverfahren befinden oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten.

Weiterführende Links

Grundleistungen

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich zunächst um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. 

Zu den Grundleistungen zählen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, die auch überwiegend in Form von Sachleistungen erbracht werden, können.
Asylbewerberleistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Solange Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, besteht kein Krankenversicherungsschutz im Sinne einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst aber Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Hierzu gehört die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände.

Die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln werden gewährt. Darüber hinaus können Leistungen im Einzelfall gewährt werden, wenn sie unaufschiebbar oder zwingend medizinisch notwendig sind.

An wen können Sie sich wenden?
Benötigen Sie medizinische Hilfe, stellt das Sozialamt ihrer Kommune vor dem Arztbesuch einen so genannten Behandlungsschein aus. Der Behandlungsschein ist, außer in akuten Unfall- und Notsituationen, jeweils vor der Untersuchung zu beantragen.

Was ist ein Behandlungsschein?
Für jeden Arztbesuch wird unbedingt ein Original-Behandlungsschein benötigt. Dieser kann nur durch die Sozialämter der Kommunen vor Ort  ausgestellt werden. In der Regel wird durch die Wohnortgemeinde pro Quartal ein Behandlungsschein für Sie ausgestellt. So ist es Ihnen möglich, in diesem Quartal eine Arztpraxis zu besuchen.

Kindergeld

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien. Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld, in einigen Fällen auch darüber hinaus.

Ausländische Staatsangehörige, die eine Niederlassungserlaubnis oder anderweitige Aufenthaltstitel besitzen, die zum Kindergeldbezug berechtigen, haben einen Anspruch auf das Kindergeld.
Staatsangehörigen aus Staaten der Europäischen Union steht Kindergeld auch ohne Niederlassungserlaubnis oder anderer Aufenthaltstitel zu, da sie aufgrund der Freizügigkeit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind.

Auch Angehörige der Länder Algerien, Bosnien-Herzegowina, Island, Kosovo, Liechtenstein, Marokko, Montenegro, Norwegen, Serbien, Tunesien und der Türkei können Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen oder aber Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhalten.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. 

Den Kinderzuschlag können Sie bekommen, wenn Sie genug Einnahmen für sich selbst haben, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen.

Wo kann ich Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen?
Detaillierte Auskünfte zum Leistungsanspruch und insbesondere auch zu den Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Familienkasse Osnabrück
Hannoversche Str. 6 – 8
49084 Osnabrück
Telefon: 0800 4 5555 30
Rechtsgrundlage: Bundeskindergeldgesetz (BKGG) auf gesetze-im-internet.de

Sozialhilfe

Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann seine notwendigen angemessenen Ausgaben für den Lebensunterhalt oder die Wohnung zu decken.

Wo können Sie Sozialhilfe beantragen?
Sozialhilfe können Sie bei den Sozialämtern Ihres Wohnortes beantragen. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Beratung.

Weiterführende Links:   

Stellensuche

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Viele Arbeitgeber nutzen die Agentur für Arbeit und das Grafschafter Jobcenter, um nach neuen Mitarbeitern für freie Arbeitsstellen zu suchen. 

Im Internet gibt es verschiedene Jobportale, die Ihnen bei der Suche nach Stellen für Ihre Qualifikation und/oder in einer bestimmten Region helfen. Die Jobbörse der Agentur für Arbeit finden Sie unter https://jobboerse.arbeitsagentur.de.

Unterhaltsvorschuss

Ausländische Kinder und ihre alleinerziehenden Elternteile, die in Deutschland wohnen, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige.

Andere ausländische Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind beziehungsweise der alleinerziehende Elternteil eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.

Ausländische Staatsangehörige, die sich zum Beispiel zum Zwecke der Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhalten, erhalten kein Unterhaltsvorschuss. Das betrifft auch Personen im Asylverfahren oder Personen, die sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten.

Weiterführende Links: 

Wohngeld

Für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen ist Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. 

Zuständig für das Wohngeld sind die Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-oder Kreisverwaltung.
Ausführliche Infos zum Wohngeld erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
Wenn Sie in Deutschland unverschuldet arbeitslos werden, sind Sie nicht auf sich allein gestellt, sondern bekommen Unterstützung vom Staat. Sie erhalten dabei nicht nur finanzielle Hilfe sondern auch die Möglichkeit, zur Jobsuche Vermittlungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Es wird zwischen Arbeitslosengeld I und II unterschieden. Falls notwendig, können Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung erfolgen (beispielsweise Aus- und Weiterbildung).

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