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Ein Unternehmen muss stets beweglich sein, um bei Bedarf flexibel auf die Anforderungen des Marktes reagieren zu können. Gerade wenn es dabei auch um Fragen öffentlicher Fördermittel, um Unterstützung bei behördlichen Anträgen und Genehmigungen oder um die Vermittlung von Kooperationspartnern geht, ist die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim ein verlässlicher Ansprechpartner und Lotse.
Für Unternehmer und Existenzgründer steht im Kompetenzzentrum Wirtschaft des NINO-Hochbaus in Nordhorn ein zentrales Unternehmerbüro zur Verfügung.
Kernaufgabe des Unternehmerbüros ist es, Unternehmen in Genehmigungsverfahren zu unterstützen, Anträge und Dokumente an die zuständigen Behörden weiterzuleiten und den Rücklauf zu koordinieren.
Die Niedersächsische Investitions- und Förderbank (NBank) stellt der Wirtschaftsförderung regelmäßig (Kooperations-)Anfragen internationaler Unternehmen aus dem sogenannten Enterprise Europe Network (EEN) zur Verfügung. Bei Interesse kann Kontakt mit der vermittelnden NBank aufgenommen werden.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes, die sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchten. Sie können dafür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Voraussetzung ist, dass die Förderung einen Beitrag zur CO₂-Einsparung leistet. Bereitgestellt wird die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Interessierte auf der Internetseite der NBank unter www.nbank.de.
Zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die eine Betriebsstätte errichten oder erweitern wollen und in diesem Zusammenhang Arbeitsplätze schaffen, oder die eine Unternehmensnachfolge planen und in diesem Zusammenhang Arbeitsplätze sichern, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, die "KMU-Richtlinie des Landkreises Grafschaft Bentheim über die Gewährung von Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung".
Informationen zur KMU-Richtlinie 2021 - 2027 in der Fassung vom 23.10.2020
Die aktuelle Richtlinie finden Sie hier in der Fassung vom Juni 2024.
Mit dem kreiseigenen „5-Punkte-Programm zur Förderung des Mittelstands im Landkreis Grafschaft Bentheim“ soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Bestandsunternehmen beigetragen werden (Kapitel I der Richtlinie). Das Programm fördert Maßnahmen zur Erschließung neuer Märkte (Messebesuche, Homepageerstellung, Online-Shops, Zertifizierungen), Maßnahmen zur Fachkräfteförderung (Weiterbildungen) und Investitionen im Bereich Digitalisierung / Mittelstand 4.0 (Breitbandanschlüsse und Maßnahmen der Prozessoptimierung für kleine Unternehmen) sowie der IT-Sicherheit (Digitale Sicherheit).
Darüber hinaus möchte der Landkreis durch die Förderung einer begleitenden Existenzgründungs- bzw. Übernahmeberatung in der Vorgründungsphase einen Beitrag zur Steigerung von nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Grafschaft Bentheim leisten (Kapitel II der Richtlinie).
Nähere Einzelheiten können der nachstehenden Richtlinie sowie dem ergänzenden Merkblatt zur Existentenzgründungsberatung in der Vorgründungsphase entnommen werden. Gerne berät die Wirtschaftsförderung zu diesem Förderprogramm persönlich und stellt auf Wunsch die notwendigen Antragsunterlagen zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass vor einer Antragstellung nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf: ein vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt eine anschließende Förderung aus!
Sie finden viele weitere, aktuelle Förderprogramme unter unseren Menüpunkten "Digitalisierung", "Energie und Umwelt" sowie unter "Corona und Krisen".
Sie möchten mehr zu den Fördermöglichkeiten für die Entwicklung Ihres bestehenden Unternehmens erfahren? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf – wir stehen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Für die Obergrafschaft und Nordhorn ist Ihr erster Ansprechpartner Herr Kremer. Für die Niedergrafschaft sind Herr Dr. Heilker und Herr Männel, der gleichzeitig das Unternehmerbüro leitet, zuständig.