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Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin, wenn es um die Thematik „Benachteiligung aufgrund des Geschlechts“ und um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege geht.
Geschlechtergerechtigkeit ist in der Verfassung festgeschrieben. Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, mit gesetzlichem Auftrag auf die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Gebots hinzuwirken.
Um dieses Ziel zu erreichen, beraten und unterstützen Gleichstellungsbeauftragte die Verwaltung und die Politik darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen.
Die Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit von Frauen, oder auch von Männern, innerhalb der eigenen Verwaltung bei Personal- und Organisationsfragen ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit.
Die Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. in Hannover hat einen Flyer veröffentlicht, der die Aufgaben und Ziele der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen zusammenfasst.
Sie finden ihn hier zum Download…
» Männer und Frauen sind spätestens seit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 gleichberechtigt, aber bis heute noch nicht in allen Bereichen auch tatsächlich gleichgestellt.
Der Staat ist jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen.
Das ist das übergeordnete Ziel meiner Arbeit. «
Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Grafschaft Bentheim trifft sich regelmäßig zum Austausch über gemeinsame Projekte und aktuelle, gleichstellungsrelevante Themen.
Auf dem Foto sind zu sehen: v.l. Beate Kleine-Lambers (Samtgemeinde Emlichheim), Ilona Milius (Gemeinde Wietmarschen), Anke Bartels (Samtgemeinde Uelsen), Linda Borchers (Landkreis Grafschaft Bentheim), Anja Milewski (Stadt Nordhorn) und Andrea Winter (Samtgemeinde Neuenhaus), es fehlen Heike Schmale (Samtgemeinde Schüttorf) und Petra David (Stadt Bad Bentheim).
Der Gleichstellungsplan und -bericht sind zwei wichtige Dokumente in Sachen Gleichstellung, die regelmäßig erstellt werden müssen. Dies ist gesetzlich festgelegt.
„Ein Zertifikat wie dieses ist in Zeiten des Fachkräftemangels von großer Bedeutung“, so Landrat Uwe Fietzek, nachdem die Kreisverwaltung im Jahr 2021 zum sechsten Mal mit dem audit berufundfamilie ausgezeichnet worden ist.
Damit setzt die Kreisverwaltung weiterhin auf eine familienbewusste Personalpolitik, die sich im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte als wichtiger Vorteil zeigt.
LSBTIQ* – das steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich und queer.
Es gibt etliche andere Varianten dieses Akronyms – im englischsprachigen Raum wird LGBT für lesbian, gay, bisexual and transgender verwendet. Häufig werden noch Buchstaben hinzugefügt, etwa Q wie queer (oder questioning) oder I für intergeschlechtlich.
Vor allem Personen, die sich in ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Zugehörigkeit zwischen den etablierten zweigeschlechtlichen Kategorien (lesbisch oder schwul bzw. Trans-Frau oder Trans-Mann) verorten, finden sich in den Buchstaben LSBT nicht gut repräsentiert und wollen häufig nicht auf einen dieser Buchstaben festgelegt werden.
Um der von ihnen gewünschten Offenheit ihrer Zugehörigkeiten gerecht zu werden, wird darum auch oft ein Sternchen angehängt: LSBT*.
Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Angst, Gewalt und Bedrohung!
Jede vierte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch den aktuellen oder früheren Partner. Neben dieser sogenannten Partnerschaftsgewalt gibt es aber noch viele weitere Formen der Gewalt, so zum Beispiel Digitale Gewalt, Genitalverstümmelung, Mobbing, Zwangsverheiratung, Häusliche Gewalt oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Da nicht jede Frau über das Erlebte spricht, ist die Dunkelziffer hoch.
Eine weitere Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Initiierung von oder die Beteiligung an Aktionen zu verschiedenen Anlässen. Folgende gleichstellungsrelevante Aktionstage spielen im Kalender der Gleichstellungsbeauftragten eine Rolle.
Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Nieders. Verfassung Artikel 3 Abs. 2 Satz 3:
"Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."
Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz §1, Absatz 1, Satz 2:
"Das Ziel ist (…) 2. Frauen und Männer eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen."
Wir haben für Sie einige Links mit weiteren Informationen zu Themen, die die Gleichstellung betreffen, gesammelt.