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Aufbau des Schulsystems in Niedersachsen

In Deutschland sind die Bundesländer für die Bildung zuständig, d.h. das Land Niedersachsen bestimmt über das Bildungssystem, das in der Grafschaft Bentheim gilt.

Angebote und Projekte zum Thema Sprachförderung

Grundschullehrer an der Tafel in der Klasse

Grundschulen

Mit Eintreten der Schulpflicht besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, welche die Schuljahrgänge 1 bis 4 umfasst. In der Grundschule werden die Grundlagen für den späteren Bildungsweg gelegt.

Nach der 4. Klasse dürfen die Eltern frei entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Hierunter fallen die Schulformen der Gymnasien, Oberschulen, Realschulen, Hauptschulen sowie Förderschulen. Sie können die Lehrkräfte Ihres Kindes fragen, welche Schulform sich am besten für Ihr Kind eignet. 

Hinweis: Ein Schulformwechsel ist nahezu jederzeit möglich, da das Schulsystem sehr flexibel ist.

Weiterführende Schulen

  • Oberschulen: Auf der Oberschule können Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulbe bis zur neunten bzw. zehnten Klasse beschult werden. Dort kann man im Real- bzw. Hauptschulzweig den Sekundarabschluss I erzielen. Weitere Informationen zur Oberschule finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Kultusministeriums. 
  • Haupt- und Realschulen: Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es noch wenige separate Real- und Hauptschulen. In den meisten Orten jedoch sind Oberschulen vorhanden. Auf des Webseite des Niedersächsischen Kultusministeriums finden Sie weitere Informationen zur Hauptschule und Informationen zur Realschule
  • Gymnasien: Auf dem Gymnasium kann nach insgesamt 13 Schuljahren die Allgemeine Hochschulreife erworben werden, welche zu einem Studium an einer Universität berechtigt. Auf der Webseite des Niedersächsischen Kultusministeriums finden die weitere Informationen zum Gymnasium.
  • Förderschulen: An Förderschulen werden Kinder mit besonderen Förderbedarfen beschult. Die folgenden Förderbedarfe können festgestellt werden: emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören, Lernen, Sehen, Sprache sowie körperliche und motorische Entwicklung. Grundsätzlich sind jedoch alle Schulen inklusiv, d.h. dass Kinder mit einem Förderbedarf nicht zwangsläufig eine Förderschule besuchen müssen. Weitere Informationen zu Förderschulen finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Teilnehmer eines Sprachkurses

Berufsbildende Schulen

An Berufsbildenden Schulen gibt es verschiedene Schulformen, man kann dort beispielsweise verschiedene Schulabschlüsse erzielen, oder aber den theoretischen Teil einer dualen Ausbildung absolvieren.

Weitere Informationen bietet das Niedersächsische Kultusministerium an.

Mehrsprachige Übersichten zu den Schulformen im niedersächsischen Schulsystem gibt es beim Niedersächsischen Kultusministerium.

Bad Bentheim vom oben

Kommunen in der Grafschaft Bentheim

Wo geht mein Kind zur Schule?

In der Regel besucht Ihr Kind eine Schule, die nahe Ihrem Wohnort ist. Eine Übersicht der einzelnen Schulformen in den Kommunen finden Sie auf den Webseiten der Gemeinden und Samtgemeinden.

Anmeldung an der Schule

Um Ihr Kind an einer Schule anmelden zu können, benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sofern vorhanden. Sofern Ihr Kind bereits im Herkunftsland eine Schule besucht hat und hierzu Unterlagen vorliegen, bringen Sie bitte die entsprechenden Zeugnisse mit. 

Es ist wichtig, ihr Kind unmittelbar nach dem Zuzug in die Grafschaft Bentheim an einer Schule anzumelden.

  • Anmeldung an der Grundschule: In der Regel besuchen 6-10-Jährige die Grundschule. Wenden Sie sich an die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Dort wird man Ihnen weiterhelfen und Sie ggf. an die zuständige Schule verweisen.
  • Anmeldung an einer weiterführenden Schule: Nach der Grundschule können Sie als Eltern darüber entscheiden, welche Schulform Ihr Kind besuchen soll. Die erste weiterführende Schule (Gymnasium, Oberschule, Realschule oder Hauptschule), an die Sie sich wenden, berät Sie im Hinblick auf die für Ihr Kind passende Schullaufbahn.

Schulpflicht – wer muss zur Schule gehen?
Deutsche und ausländische Kinder gleichermaßen unterliegen in Niedersachsen grundsätzlich einer 12-jährigen Schulpflicht, sodass sie eine Schule besuchen müssen. Der Schulpflicht unterliegen jene Kinder, welche bei Schuljahresbeginn das sechste Lebensjahr vollendet haben oder dies bis zum darauffolgenden 30.09. tun. In den meisten Fällen endet die Schulpflicht mit 18 Jahren.

Bei Fragen zur Schulanmeldung oder zur Schulpflicht wenden Sie sich an die Schulen vor Ort oder an die Servicestelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde.  

Wenn Schülerinnen und Schüler unentschuldigt nicht zur Schule gehen, können die Eltern bestraft werden. Weitere Informationen zur Schulpflichtverletzung.

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