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Mutterschaftsgeld erhalten erwerbstätige Frauen für die Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt, in der sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen.
Wenn Sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, zahlt Ihre Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag.
Ihr Arbeitgeber stockt diesen Betrag bis zur Summe Ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes auf.
Beantragen müssen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse.
Haben Sie eine private Krankenversicherung oder einen 538-Euro-Job, erhalten Sie keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 210 Euro.
Diese bekommen Sie nicht von Ihrer Krankenkasse, sondern vom Bundesversicherungsamt. Sie können die Antragsunterlagen dort anfordern oder auf den Internetseiten des Amtes herunterladen.