Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den internationalen Führerschein, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nachweisen. Es wird empfohlen, den Internationalen Führerschein zu beantragen, wenn man in außereuropäische Länder reist und dort ein Kraftfahrzeug führen möchte.