Bei komplexen Altlasten ist in der Regel ein abgestimmtes Vorgehen der beteiligten Personen und Behörden notwendig. In diesen Fällen bedarf die Sanierung von Bodenverunreinigungen sowie mitbetroffenen Grundwasserverunreinigungen einer vorausgehenden Planung, bei der Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden. Die Bodenschutzbehörde kann zu diesem Zweck die Durchführung von sanierungsvorbereitenden Untersuchungen und die Vorlage eines Sanierungsplanes verlangen.
Bei der Planung, wie und in welchem Umfang die Sanierung erfolgen soll, ist auch die bisherige und künftige Nutzung des verunreinigten Grundstückes zu berücksichtigen. Neben direkten Sanierungsmaßnahmen können dabei auch Sicherungs-, Schutz-, und Kontrollmaßnahmen sowie Beschränkungen hinsichtlich der künftigen Grundstücksnutzung vorgesehen werden.
Die Behörde kann verlangen, dass die Sanierungsuntersuchungen und der Sanierungsplan von einem Sachverständigen durchgeführt bzw. erstellt werden. Sie kann die Planung unter bestimmten Umständen auch selbst durchführen oder durchführen lassen. Die Kosten sind in diesem Fall zu erstatten.