Um sicherzustellen, dass der Verbraucher mit gesundheitlich unbedenklichem und qualitativ einwandfreiem Fleisch versorgt wird, unterliegen grundsätzlich alle Tiere, die in die Lebensmittelkette gelangen sollen, einer amtlichen Lebend- sowie einer Schlachtkörperuntersuchung.
Für besondere Risikobereiche werden gegebenenfalls auch weiterführende Untersuchungen wie beispielsweise die Trichinenuntersuchung beim Wildschwein oder TSE-Tests bei Wiederkäuern durchgeführt.
Das Fleisch wird nach der Untersuchung als tauglich oder untauglich beurteilt. Untaugliches Fleisch und nicht verzehrbare Körperteile werden beschlagnahmt und ihre Entsorgung überwacht.
Alle Schlachtungen sind grundsätzlich beim Veterinäramt vorher anzumelden.
Die Durchführung von Schlachtungen ohne die amtliche Schlachterlaubnis stellt einen Straftatbestand dar.