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Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen - Überwachung

Details

Die Einhaltung der Hygiene wird in vielen öffentlichen Einrichtungen durch das Gesundheitsamt überwacht. Dazu zählen:

  • Anlagen der Trinkwasserversorgung
    siehe auch Trinkwasserhygiene
  • Krankenhäuser
  • Schulen, Kindergärten und Spielkreisen
    siehe zu Tierhaltung in Kindergärten Infoblatt
    siehe Raumluft in Schulen
  • Pflegeheime und Einrichtungen für alte Menschen
  • ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen
  • Schwimmbäder und öffentliche Badeseeen
  • Kinder- und Jugendheime
  • Einrichtungen und Heime für Behinderte
  • Einrichtungen des Rettungsdienstes
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Spielplätze
  • Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens

In den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird hierbei besonders auf das Aufteten von nosokomialen Infektionen geachtet. Dies sind Infektionen, die in der Einrichtung erworben wurden wie die Besiedelung mit antibiotikaresistenten Staphylokokken.

Wenn eine solche Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung auftritt, können über das Pflegepersonal auch viele Patienten "infiziert" werden. Um dieses zu Verhindern, ist das Auftreten einer solchen Erkrankung in den oben aufgeführten Gemeinschaftseinrichtungen durch den Leiter der Einrichtung unverzüglich an das Gesundheitsamt zu melden, damit von hier Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung innerhalb der Einrichtung getroffen werden können.

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