Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz, der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzbarkeit der Naturgüter, sowie eines Landschaftsbildesmit seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Darüber hinaus kann die Naturschutzbehörde ein Gebiet durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären, wenn es für die Erholung wichtig ist.
Die Verordnung untersagt Handlungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen.
Insgesamt sind im Landkreis 7 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 5.035 ha ausgewiesen: