Im Rahmen der Jagdausübung sind den Jägern bestimmte Aufgaben aus dem Bereich der Fleischhygiene übertragen, insbesondere die „Lebendbeschau“ durch das auch jagdrechtlich geforderte „Ansprechen des Wildes“.
Je nach weiterer Verwendung des Wildbrets sind vom Jäger besondere Sachkenntnisse und Maßnahmen gefordert, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Behörde sicherzustellen:
Weiterhin kann dem Jäger die Entnahme der notwendigen Trichinenproben nach Fleischhygienegesetz § 22a übertragen werden.