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Wildfleischhygiene - Überwachung

Details

Im Rahmen der Jagdausübung sind den Jägern bestimmte Aufgaben aus dem Bereich der Fleischhygiene übertragen, insbesondere die „Lebendbeschau“ durch das auch jagdrechtlich geforderte „Ansprechen des Wildes“.

Je nach weiterer Verwendung des Wildbrets sind vom Jäger besondere Sachkenntnisse und Maßnahmen gefordert, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Behörde sicherzustellen:

  • Wildbret nur für den eigenen Haushalt:Keine besonderen Auflagen
  • Wild in der Decke zur Abgabe an Endverbraucher und örtlichen Einzelhandel:Nachweis der Sachkunde („geschulte Person“ nach TierLMHV, durch besondere Schulung – z.B. beim Landesjagdverband (NJV) - oder durch eine nach dem 01.02.1987 abgelegte Jägerprüfung nachzuweisen) und formlose Registrierung beim zuständigen Veterinäramt.
  • Wild aus der Decke geschlagen oder gegebenenfalls zerwirkt zur Abgabe an Endverbraucher oder den örtlichen Einzelhandel: Nachweis der Sachkunde („geschulte Person“ nach TierLMHV, durch besondere Schulung – z.B. beim NJV - oder durch eine nach dem 01.02.1987 abgelegte Jägerprüfung nachzuweisen) und formlose Registrierung beim zuständigen Veterinäramt
  • Wild zur Abgabe an zugelassene Wildhandelsbetriebe und Wildbearbeitungsbetriebe:Nachweis der Sachkunde („geschulte Person“ nach VO EG 853/2004 durch besondere Schulung – z.B. Landesjagverband - oder möglicherweise in zukünftigen Jagdprüfung enthalten) und formlose Registrierung beim zuständigen Veterinäramt

Weiterhin kann dem Jäger die Entnahme der notwendigen Trichinenproben nach Fleischhygienegesetz § 22a übertragen werden.

Begriffe im Kontext

Lebensmittel