Jeder Bewohner, der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet gemeldet ist und keinen Privatstellplatz hat, kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt und gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone.