Rückstände und Kontaminanten sind unerwünschte Bestandteile im Lebensmittel, welche durch Aufnahme mit dem Lebensmittel zu unerwünschten Wirkungen beim Verbraucher führen können (carry over).
Ein Rückstandsscreening stellt der Nationale Rückstandskontrollplan dar. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise regelmäßig auf Reste bzw. Abbauprodukte von Arzneimitteln untersucht. Der Nationale Rückstandskontrollplan berücksichtigt sowohl die landwirtschaftliche Primärerzeugung als auch die Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe.
Der landwirtschaftliche Primärerzeuger muss deshalb für seine Schlachttiere eine Erklärung bezüglich ihres Gesundheitszustandes und dem stattgefundenen Arzneimitteleinsatz abgeben.