Der Stellenplan ist die fortgeschriebene Aufstellung von Stellen (bei Beamten: Planstellen) in der Öffentlichen Verwaltung. Er dient der Bewirtschaftung des Personalhaushaltes für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Stellenpläne weisen sowohl freie und besetzbare Stellen als auch besetzte Stellen sowie Abordnungen aus.
Der Stellenplan ist vom Personalbedarf, vom Etatansatz und vom Haushaltsplan abhängig.
Im Stellenplan wird der Personalbedarf der Fachbereiche auf der Grundlage der wahrzunehmenden Aufgaben für das jeweils kommende Haushaltsjahr festgelegt.